Unfall-, Haftpflicht- und Hausratpolicen schützen weltweit, dieKrankenversicherung nicht. Gewarnt wird vorÜberlappungen
Ob gesetzlich oder privat krankenversichert: Für Ferien außerhalb der Bundesrepublik sollte jeder Urlauber eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Diese Policen machen sich für Kassen- und Privatpatienten im Ernstfall bezahlt. Rundum-sorglos-Versicherungspakete dagegen sind oft Geldverschwendung.
Auslandskrankenversicherungen sind schon für unter 10 Euro zu haben. Der Abschluss bei Vertreter, Bank oder im Internet ist unproblematisch und kann noch kurz vor der Reise erfolgen. Gesetzlich Krankenversicherte haben zwar Anspruch auf die Übernahme der Kosten für medizinische Notfallversorgung in Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Dieser Anspruch gilt aber nur für Leistungen, die die Sozialversicherung im Gastland übernimmt. An den Kosten für einen Rücktransport etwa nach einem Unfall oder bei Tod beteiligen sich die Kassen nicht.
Die privaten Krankenversicherer tragen die Behandlungskosten ihrer Kunden in ganz Europa. Viele Anbieter gewähren bei Reisen bis zu einem Monat sogar weltweit Deckung. „Aber häufig sind auch hier die Kosten für den Rücktransport nicht inbegriffen“, sagt Brigitte Niklas von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Versicherer sollten für den Rücktransport aufkommen, wenn er „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist. Niklas rät von Anbietern ab, die nur die Kosten übernehmen, wenn Ärzte vor Ort den Rücktransport anordnen – denn das dürfte selten passieren.
Nicht nur wegen der Rücktransportkosten ist eine Auslandskrankenversicherung auch für Privatpatienten sinnvoll. „Viele private Versicherte haben eine Eigenbeteiligung vereinbart“, sagt ein Sprecher des Verbands der privaten Krankenversicherer. Liegt die Selbstbeteiligung bei 1000 Euro, und im Urlaub fallen Arztkosten in Höhe von 800 Euro an, bleibt der Kunde darauf sitzen. Wer ein Beitragsrückerstattung vereinbar hat, riskiert die Rückzahlung, wenn er im Ausland krank wird und Hilfe braucht.
Wichtig ist außerdem eine ausreichende Haftpflichtdeckung für Kunden, die im Ausland einen Wagen mieten, sagt Verbraucherschützerin Niklas. Oft liegen die beim Anmieten vereinbarten Deckungssummen unter den in Deutschland üblichen. Bei vielen Kunden gilt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung auch für den Mietwagen im Urlaub. Wer ein Firmenfahrzeug nutzt, sollte beachten, dass es nicht über ihn, sondern über das Unternehmen versichert ist. Zusatzhaftpflicht-Policen für den Mietwagen gibt es etwa bei Automobilklubs ab 20 Euro.
Von Rundum-sorglos-Policen, die Reiseanbieter oft bei der Buchung anbieten, raten Verbraucherschützer ab. „Diese Pakete beinhalten häufig Versicherungen, die der Kunde schon hat“, sagt Niklas. Die meisten Unfall- und privaten Haftpflichtversicherungen gewähren weltweit Schutz. Wird der Reisende ausgeraubt oder werden Gegenstände aus dem verschlossenen Hotelzimmer gestohlen, zahlt der Hausratversicherer. Im Ernstfall muss der Kunde den Schaden umgehend der Polizei vor Ort und dem Versicherer in der Heimat melden. Von Reisegepäckversicherungen profitieren nach Auffassung der Verbraucherschützerin nur die Anbieter. Niklas: „Die Versicherer schreiben vor, dass man so sehr aufpassen muss, dass man gar nicht bestohlen werden kann.“
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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