Maschmeyer nutzt Gesetzeslücke

MLP-Aktien in vier Schritten gekauft · Künftige Regelung hätte Meldungerzwungen

Von Herbert Fromme, Köln

Für seinen Einstieg bei MLP hat AWD-Chef Carsten Maschmeyer eine Lücke in der deutschen Gesetzgebung genutzt, die bald geschlossen werden soll. Maschmeyer betonte am Donnerstag vor Journalisten, dass er „sehr genau die Vorschriften eingehalten habe“, als der die an Swiss Life weitergereichten 26,75 Prozent am Rivalen MLP aus privaten Mitteln in sehr kurzer Zeit gekauft habe. Er ließ sich dabei von der Kanzlei Clifford Chance beraten.

Er habe schon seit mehreren Jahren ein kleines Paket von knapp unter drei Prozent an MLP gehalten, sagte Maschmeyer. „Das war dem MLP-Vorstand auch bekannt.“ Daneben habe er bei einer Bank eine Standard-Option von knapp unter fünf Prozent auf MLP-Aktien erworben und diese Option am 12. August gezogen, hieß es bei AWD.

Dazu seien knapp drei Prozent gekommen, die ein privater Investor in dieser Woche an Maschmeyer verkauft habe. Zusammen seien dies 10,9 Prozent gewesen. Zusätzlich habe er in dieser Woche 15,82 Prozent an MLP von der Berenberg-Bank angedient bekommen. Maschmeyer bestritt, dass es eine Absprache mit Berenberg gegeben habe.

Die Bank hatte im Juli mitgeteilt, mehr als zehn Prozent an MLP zu halten, und hat offenbar in jüngster Zeit noch weiter aufgestockt. „Im Gegenteil, es war die Berenberg-Bekanntmachung, die mir klarmachte, dass da auch andere Interessenten sind“, sagte Maschmeyer. Er habe mit seiner Aktion das Geschäftsmodell von MLP vor der Zerlegung durch andere gerettet.

Mit seinem Deal war Maschmeyer offenbar unter Zeitdruck. Denn sobald das vom Bundestag bereits beschlossene „Risikobegrenzungsgesetz“ in Kraft tritt, müssen Optionen oder sonstige Finanzinstrumente mit den eigenen Beständen zusammengezählt werden. Somit hätte Maschmeyer nach künftiger Gesetzeslage die eigenen knapp drei Prozent mit den Optionen von fast fünf Prozent zusammenrechnen und melden müssen.

Doch nach aktueller Gesetzgebung sieht die Aufsicht BaFin keinen Grund zu ermitteln. Anteilseigner müssen melden, wenn sie die Grenzen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent überschreiten. Dafür haben sie vier Tage Zeit. Die Behörde warte mögliche Stimmrechtsveröffentlichungen ab.

Bereits 2007 hatten Regierung und Parlament die Meldepflichten für Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen verschärft. Damals wurde eingeführt, dass ein Anteilsbesitz ab drei Prozent und nicht wie vorher ab fünf Prozent meldepflichtig ist. Außerdem wurden zusätzliche Stufen eingeführt. Offenbar konnten diese Regeln aber nicht verhindern, dass Maschmeyer quasi über Nacht mehr als 25 Prozent an einem MDax-Unternehmen erwarb.

Die Gesetzeslage spielt auch beim Übernahmekampf um den Autozulieferer Conti eine große Rolle. Mittelständler Schaeffler hatte 2,97 Prozent an Conti direkt und 4,95 Prozent über Optionen erworben, sich aber zudem 28 Prozent über Swap-Geschäfte gesichert. Maschmeyer betonte, dass sein Vorgehen bei MLP „in keiner Weise“ mit dem von Schaeffler vergleichbar sei.

Quelle: Financial Times Deutschland

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