Die Klage gegen die Gesundheitsreform droht für die privaten Krankenversicherer (PKV) bei der Mitgabe der Alterungsrückstellungen zu einem Eigentor zu werden. Davon geht der Fachanwalt für Versicherungsrecht Arno Schubach aus. Die PKV-Unternehmen halten es für nicht verfassungsgemäß, dass Versicherte künftig bei einem Wechsel des Anbieters einen Teil der angesparten Alterungsrückstellungen mitnehmen können. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) werde sich zu der Frage äußern müssen, ob die Rückstellungen dem einzelnen Versicherten zuzurechnen sind oder nicht, so Schubach. In der Lebensversicherung hätten die obersten Richter die aus Versicherungsprämien geschaffene Überschussbeteiligung bereits dem Eigentumsschutz unterstellt. „Unter vielen Experten stellt sich die Frage, warum das nicht für die Krankenversicherung gelten soll.“ Äußere sich das BVG entsprechend, werde das die Tür für weitere Debatten öffnen.
Die Politik könnte die Mitgaberegeln ausweiten; Versicherte könnten auf Mitnahme ihrer kompletten Alterungssrückstellungen klagen.Ilse Schlingensiepen
Quelle: Financial Times Deutschland
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