Die Vollnarkose beim Zahnarzt kann Patienten später beim Abschluss von Versicherungen Probleme bereiten. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Vollnarkosen bei einer Zahnbehandlung bei Patienten ab dem zwölften Lebensjahr nur dann, wenn eine schwere psychische Störung vorliegt. Ärzte müssen alle Behandlungen für die Abrechnung mit den Kassen aber codieren. Für „Zahnarztangst“ gibt es jedoch keinen speziellen Code. „Der Code, der zur Verfügung steht, würde aus Patienten automatisch einen psychisch gestörten Menschen machen“, sagte Elmar Mertens vom Berufsverband Deutscher Anästhesisten. Der Befund landet dann in der Krankenakte. Das kann relevant werden, wenn er etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, die an die Beantwortung von Gesundheitsfragen gebunden ist. Der Eintrag in die Krankenakte kann den Versicherungsschutz kosten oder zu höheren Prämien führen. Das Risiko können Patienten umgehen, indem sie die Narkose selbst bezahlen.Ilse Schlingensiepen
Quelle: Financial Times Deutschland
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