Kartellbußen gegen Versicherer vor Gericht

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat gestern die Verhandlung über Kartellbußen gegen 14 Versicherungsunternehmen begonnen. Das Bundeskartellamt hatte 2005 gegen 16 Versicherer Bußgeldbescheide über 150 Mio. Euro wegen Absprachen in der Industrieversicherung ausgesprochen. Die Unternehmen sollen zwischen Juli 1999 und März 2003 wettbewerbsbeschränkende und damit illegale Absprachen für die Sparten industrielle Sachversicherungen und Transportversicherungen getroffen haben. So soll vereinbart worden sein, Versicherungsbeiträge während eines laufenden Vertrages nicht zu senken. Bei mehrjährigen Verträgen wurden demnach Ausstiegs- und Anpassungsklauseln vereinbart. Außerdem sollten Wettbewerber nicht mit niedrigeren Prämienangeboten der Konkurrenz unterlaufen werden. Allianz und Württembergische haben inzwischen gezahlt, 14 Gesellschaften und deren Manager legten Einspruch ein. Gestern ging es um die Bußgelder gegen Gothaer (6,4 Mio. Euro), HDI (25 Mio.

Euro) und Axa (25,5 Mio. Euro). Die Axa-Anwälte teilten mit, dass die Ex-Manager Dankwart von Schultzendorff und Werner Schimming ihre individuellen Bußgelder gezahlt haben, die jeweils deutlich mehr als 100 000 Euro betragen haben dürften. Die Axa hat ihren Einspruch gegen den Teil der Bußgelder zurückgezogen, der sich auf die Transportversicherung bezieht, hält ihn aber in Bezug auf die Feuerversicherung und die technischen Versicherungen aufrecht. Ex-Gothaer-Manager Stephan Zilkens argumentierte, er habe die nötigen Maßnahmen schon Anfang 1999 geplant und begonnen, sie durchzusetzen, bevor andere Versicherer dieselbe Idee hatten. Der HDI wies auf das starke Marktanteilswachstum hin, das kaum zum Kartellvorwurf passe. Herbert Fromme

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit