Mit rüden Methoden will der Versicherer vier abtrünnigen Vertretern das Lebenschwer machen. Das Vorgehen des Konzerns verärgert inzwischen auch dieKonkurrenz
Herbert Fromme
In Crailsheim geht es in der Regel beschaulich zu, doch nun gerät die fränkische Kleinstadt zu einer Kampfarena für Deutschlands größten Versicherer und vier abtrünnige Vertreter. Nicht nur die Konkurrenz wirft der Allianz in der Auseinandersetzung mittlerweile üble Fouls vor.
Der Streit begann 2008: Da verließen vier etablierte Vertreter die Allianz und machten sich als Maklerfirma V-Konzept selbstständig. Jetzt versucht der blaue Riese, die Abwanderung von Tausenden von Kunden zu verhindern. Andreas G., Allianz-Regionalchef Heilbronn, spricht von einem „Desaster“. Es müsse „alles zur Vermeidung einer massiven Bestandserosion getan werden“, so G. in einer E-Mail.
Was „alles“ dabei heißt, hat der kleine Konkurrent Helvetia Versicherungen gerade erfahren. Die Makler von V-Konzept hatten eine Reihe von Autoversicherungskunden, die bislang bei der Allianz waren, zur Helvetia vermittelt.
Unter den Autoversicherern gibt es für solche Fälle ein vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft entwickeltes Standardverfahren: Der neue Versicherer schreibt das bisherige Unternehmen an und erhält von ihm eine Versichererwechselbescheinigung. Daraus geht unter anderem hervor, wie lange der Kunde schadenfrei war und wie hoch damit der Schadenfreiheitsrabatt. Nur dann kann die aufnehmende Gesellschaft ihren neuen Kunden korrekt versichern.
Dieses System scheint die Allianz bei Kunden des Maklers V-Konzept systematisch durch Falschangaben zu stören. Das geht aus einem Schreiben der Helvetia an die Allianz vom 9. März hervor, das der FTD vorliegt. „Zu verschiedenen Kfz-Versicherungsverträgen, welche bis zum 1. Januar 2009 bei Ihrem Unternehmen bestanden haben, haben wir die entsprechenden Versichererwechselbescheinigungen angefordert“, schreibt der Leiter der Abteilung Privat/Kfz bei der Helvetia-Filialdirektion Stuttgart an sein Gegenüber bei der Allianz. Beispielhaft nennt er vier Kunden mit entsprechenden Versicherungsnummern. Alle waren von V-Konzept vermittelt worden. „Zu allen genannten und noch vielen weiteren VS-Nummern erhielten wir (von der Allianz) die Antwort, dass die Versicherungswechselbescheinigungen bereits an die DEVK … erteilt wurden.“
Wäre dies der Fall, könnte die Helvetia die Neukunden nicht annehmen – sie hätten nämlich schon bei dem Kölner Versicherer DEVK unterschrieben. „Nachdem uns diese einheitliche Antwort auf jede unserer Anfragen ungewöhnlich erschien, haben wir uns mit der DEVK in Verbindung gesetzt“, schreibt der Helvetia-Manager. „Von dort liegt uns mittlerweile die Bestätigung vor, dass zu keinem der Verträge jemals eine Versichererwechselanfrage bei Ihnen gehalten wurde.“
Träfe das zu, hätte die Allianz die Anfragen der DEVK schlicht erfunden – um den Wechsel zur Helvetia zu stören. V-Konzept hat inzwischen gegen die Allianz eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München durchgesetzt. „Wir prüfen mögliche Rechtsmittel“, sagte ein Allianz-Sprecher. Ansonsten nahm er nicht Stellung.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo