Krise hebelt Berufsunfähigkeitsschutz bei Betriebsrenten aus · Assekuranzsucht Lösung
Lebensversicherer suchen nach Lösungen, um die Auswirkungen der Kurzarbeit auf die betriebliche Altersversorgung in den Griff zu bekommen. Für Millionen von Beschäftigten ist im Fall der Kurzarbeit auch der Berufsunfähigkeitsschutz gefährdet, der häufig an eine Betriebsrente geknüpft ist. Angesichts der geringeren Einkünfte durch Kurzarbeit fragen sich viele Arbeitnehmer, ob sie den Vertrag für die selbst finanzierte Betriebsrente abspecken oder ganz ruhen lassen sollen.
Die Zahl der Kurzarbeiter ist in den ersten Monaten dieses Jahres sprunghaft gestiegen auf zuletzt 950 000. Wird die Arbeit auf null heruntergefahren und erhalten Beschäftigte nur noch Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit, dürfen sie gar nichts mehr in die Betriebsrente stecken. Der Rückgang oder gar das Ausbleiben der Beitragszahlungen drückt allerdings die Rentenzahlungen.
Noch gravierender sind die Konsequenzen für den in vielen Verträgen eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsschutz. „Wird der Vertrag für die betriebliche Altersversorgung beitragsfrei gestellt, verliert der Beschäftigte den Berufsunfähigkeitsschutz“, sagte Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer des Beratungshauses Longial, das zur Münchener Rück gehört, vor Journalisten in Düsseldorf. Bei sinkenden Beiträgen wird der Schutz anteilig reduziert. „Die Branche diskutiert, wie sie dieses Problem lösen kann“, sagte er. „Die Anbieter befassen sich alle mit Lösungen, die sie anbieten können.“ Schwierig sei für viele, die oft starren Verwaltungssysteme anzupassen.
Wird ein Beschäftigter während der Kurzarbeit berufsunfähig, sieht er keinen Cent oder viel weniger als ursprünglich abgesichert. Unklar ist auch, ob nach der Kurzarbeit eine Gesundheitsprüfung fällig ist. Dann müssten viele höhere Prämien zahlen als vorher, weil sie älter sind als zu Vertragsbeginn.
Das Versorgungswerk der Metallbranche, das von einem Konsortium unter Führung der Allianz Leben betrieben wird, bietet als einer der Ersten eine Lösung an, die nur mit geringen Abstrichen für Arbeitnehmer verbunden sein soll. „Der Mitarbeiter kann ohne Abschläge und zusätzliche Kosten während der Dauer der Kurzarbeit mit der Beitragszahlung aussetzen“, sagte eine Sprecherin der Allianz Leben. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, nach Ende der Kurzarbeit sei keine Gesundheitsprüfung fällig: „Tritt während der Kurzarbeit ein Leistungsfall ein, werden die Auszahlungsbeträge um die nicht gezahlten Beiträge reduziert.“ Hat der Beschäftigte eine Berufsunfähigkeitsrente von 500 Euro im Monat vereinbart, zahlt monatlich 50 Euro Prämie und wird nach zehn Monaten Kurzarbeit berufsunfähig, bekommt er einmalig 500 Euro nicht ausgezahlt, danach aber die vereinbarte Rente. Bei Verträgen mit anderen Kunden setze man auf individuelle Lösungen, so die Sprecherin. Eine Gesundheitsprüfung nach Wiederaufnahme der Zahlungen sei nicht erforderlich.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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