Private Haftpflichtversicherer kommen in der Regel nicht für Schäden auf, die Vorschulkinder verursachen. Vor Vollendung des siebten Lebensjahres sind Kinder schuldunfähig. Verursachen sie einen Schaden, haftet niemand dafür. „Der oft gelesene Satz ,Eltern haften für ihre Kinder` ist schlichtweg falsch“, sagte Michael Bücken von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Die private Haftpflichtversicherung muss nur zahlen, wenn sonst das Kind selbst für den Schaden aufkommen müsste oder die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben. Ob das der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab. Der Bundesgerichtshof sieht es als ausreichend an, dass Eltern ein fünfjähriges Kind im Abstand von 30 Minuten überwachen, wenn es etwa auf einem Spielplatz oder dem Bürgersteig einer verkehrsarmen Straße spielt.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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