Pädagogisches Paradoxon

Ein neues Gesetz schreibt Managern eine Eigenbeteiligung vor, auch wenn sieeine Berufshaftpflicht haben. Doch auch der Selbstbehalt lässt sich nunversichern

Super-Nanny Katharina Saalfrank wäre mit den neuen Regeln zur Managerhaftpflichtversicherung nicht zufrieden. Morgen tritt zwar das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ in Kraft. Doch die von der Protagonistin der RTL-Erziehungsschau zur SPD-Beraterin avancierte Pädagogin würde wohl die liebevolle Konsequenz und die klaren Grenzen vermissen.

Ziel des Gesetzes: Manager sollen zu größerem Verantwortungsbewusstsein erzogen werden. Angedrohte Strafe: Zahlt ihr Haftpflichtversicherer wegen eines teuren Fehlers im Beruf, müssen sie einen hohen Selbstbehalt tragen. Das Paradoxon: Die Manager können sich nun auch gegen die Strafzahlung versichern. Die pädagogische Durchschlagskraft des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalts für Manager entspricht also einem von Eltern im Wohnzimmer verhängten Fernsehverbot, wenn der Nachwuchs auch in seinem Zimmer eine Glotze stehen hat.

Deutsche Unternehmen haben rund 25 000 Directors and Officers (D&O)-Policen abgeschlossen, um ihre Manager gegen Haftungsansprüche zu schützen. Künftig müssen Vorstände von Aktiengesellschaften bei einem Schaden zehn Prozent bis zum 1,5-Fachen ihrer Jahresbezüge selbst tragen.

International sind solche Regeln unüblich, Kritiker halten sie für billigen Populismus. Firmen konnten immer schon eine Eigenbeteiligung für den Schadenfall verlangen. Die wenigsten tun es, denn sie halten das für unsinnig.

Das gilt auch für die Versicherer. Sie wissen, dass Manager D&O-Schäden fürchten, weil sie ihrem Image schaden. Das hält die Assekuranz nicht davon ab, ein neues Geschäftsfeld zu erschließen: die Selbstbehalts-Versicherung. Als erster drängt der Bermuda-Versicherer Arch über den Assekuradeur Dual auf den Markt. „Durch das Gesetz ändert sich die Lage völlig“, sagt Dual-Geschäftsführer Heiner Eickhoff. Die Verträge seien auf das neue Gesetz abgestimmt. „Wir rechnen mit großer Nachfrage.“ Die gesetzliche Drohung schmilzt so bei Dual auf 1200 Euro im Jahr plus Steuern für eine Deckungssumme von 1 Mio. Euro.

Andere Anbieter werden folgen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wird nichts dagegen unternehmen. Eine Selbstbehalts-Versicherung entspricht zwar nicht dem Geist des Gesetzes, sagt eine Sprecherin. Ausdrücklich verboten ist sie aber nicht: „Weil ein Verbot ein sehr weitgehender Eingriff in die Privatautonomie ist, hat der Gesetzgeber diesen Punkt nicht ausdrücklich geregelt, sondern offen gelassen.“

www.ftd.de/manager

Absicherung der Führungskräfte

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit