Auch wenn Arbeitnehmerinnen ihre Firmenrente selbst finanzieren müssen, lohntsie sich. Denn sie sparen Steuern und Sozialabgaben
Eine Betriebsrente als zusätzliche finanzielle Absicherung für den Ruhestand ist für Arbeitnehmerinnen eine interessante Option. „Für Frauen wird die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung künftig erheblich zunehmen“, sagt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Fachgesellschaft Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Denn die Betriebsrente kann sehr viel lukrativer sein als eine private Police. Deshalb lohnt sich für Arbeitnehmerinnen ein Vertrag selbst dann, wenn der Arbeitgeber kein Geld zuschießt. Denn sie können Steuern und Sozialabgaben sparen.
Frauen holen auf Nach einer Erhebung von TNS Infratest stieg die Zahl der Arbeitnehmerinnen mit einem Anspruch auf betriebliche Altersversorgung zwischen 2001 und 2007 um 48 Prozent auf 4,5 Millionen, bei den Männern wuchs die Zahl nur um 33 Prozent auf 7,8 Millionen.
Rechtsanspruch Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente, aber nur auf eine selbst finanzierte. Zahlt der Chef die Zusatzrente, umso besser. Will er das nicht, haben Frauen wie Männer einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber einen Teil ihres Bruttogehalts in einen Vertrag für eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds steckt. Der Arbeitgeber muss allerdings keinen Cent dazutun. Diese Verträge bieten Versicherer, Banken und Investmentgesellschaften an. „Eine betriebliche Altersversorgung ist günstiger als ein privater Altersvorsorgevertrag“, sagt Marco Arteaga vom Versicherungsgroßmakler Aon Jauch & Hübener. Denn für den Beitrag müssen Beschäftigte keine Sozialabgaben und keine Steuern zahlen. Allerdings muss auf die späteren Renten der volle Krankenkassenbeitrag bezahlt werden.
Jobwechsel Seit 2005 haben Beschäftigte bei einem Arbeitgeberwechsel den Anspruch, dass sie das angesparte Kapital mitnehmen können. „Das Geld geht dann an den neuen Arbeitgeber, der es nach seinen Spielregeln in die neue Versorgung steckt“, sagt Stiefermann. Das ist nicht in jedem Fall sinnvoll. Arbeitnehmer können auch den alten Vertrag stehen lassen und daraus im Ruhestand eine Rente beziehen. „Beschäftigte können den Vertrag aber auch privat fortführen“, sagt Arteaga. Das kann steuerlich interessant sein, die Beiträge sind dann aber nicht mehr von der Sozialabgabenpflicht befreit.
Berufsunfähigkeits-Schutz Es kann sinnvoll sein, an die Betriebsrente eine Versicherung vor Berufsunfähigkeit (BU) anzuschließen. Aber: Diesen Zusatz können Beschäftigte bei einem Jobwechsel nicht ohne Weiteres mitnehmen. Wer mit 50 Jahren eine neue Stelle antritt, bekommt einen neuen Vertrag wahrscheinlich nur zu einem sehr viel höheren Preis. Ein weiteres Problem: Gerade im Zusammenhang mit einer Betriebsrente ist der BU-Teil oft nur ein Anhängsel, dessen Deckung nicht ausreicht. Das Angebot über den Arbeitgeber kann aber unter Umständen sehr attraktiv sein, sagt Arteaga. Haben Arbeitnehmerinnen gravierende Vorerkrankungen, ist es vielleicht die einzige Möglichkeit, überhaupt einen BU-Schutz zu bekommen. Die Gesundheitsprüfungen sind weniger scharf als bei privaten Verträgen. „Häufig reicht eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung des Unternehmens aus“, sagt Arteaga. Er rät Beschäftigten, die Angebote auf jeden Fall zu prüfen.
Tarifliche Lösungen In einigen Wirtschaftszweigen gibt es tarifliche Lösungen für den BU-Zusatz. In der Chemiebranche kann der Arbeitgeber für Beschäftigte den Schutz einkaufen, muss allerdings gleich die ganze Belegschaft eindecken. Das Versorgungswerk der Metallbranche bietet Beschäftigten den privaten Abschluss der Policen an, Arbeitnehmerinnen profitieren von der Einkaufsmacht. Auch manche Berufsverbände bieten Policen zu günstigen Konditionen an.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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