Erwerb von eigenen Altersvorsorgeansprüchen ist ratsam
Bei der staatlichen Förderung für die private Altersvorsorge schlagen vor allem Frauen zu. Dies lässt sich an der Höhe der gezahlten Förderung für die Riester-Rente ablesen: Für 2008 bekommen Frauen bislang Zulagen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro, Männer 478 Mio. Euro. Die Antragsfrist für 2008 läuft Ende 2009 ab. Insgesamt haben mehr als 12,4 Millionen Verbraucher einen Riester-Vertrag.
Die staatliche Förderung geht auf zwei Besonderheiten der weiblichen Biografie ein: Zum einen können Frauen in der gesetzlichen Elternzeit mit einer nur geringen Einzahlung die Riester-Förderung nutzen. Zum anderen gilt für Ehepaare eine Ausnahme: Hat der Partner einen Vertrag, kann der nicht förderberechtigte Partner – meist die Frau – eine Riester-Rente abschließen. Sie erhält die Zulagen, ohne einen Cent einzuzahlen.
Finanzberaterin Ursula Oelbe vom Netzwerk der Finanzfachfrauen ermutigt Frauen, während ihrer Elternzeit zu riestern: „Frauen in der Familienpause sollten das auf jeden Fall mitnehmen.“ Wer in Elternzeit ist, bekommt allein für sich und ein neu geborenes Kind 485 Euro im Jahr, wenn er oder sie mindestens 60Euro selbst aufbringt.
Dagegen sollten sich Ehefrauen von der Ausnahmeregelung nicht ködern lassen, warnt Oelbe. „Es ist nicht gut, wenn Frauen Ansprüche nur abgeleitet von ihren Männern erwerben.“ Denn nach einer Scheidung ist eine Frau nicht mehr förderberechtigt, wenn sie sich selbstständig macht.
Der Staat fördert den Aufbau der privaten Altersvorsorge seit 2002 mit der Riester-Rente. Anspruch auf Zuschüsse haben Arbeitnehmer, Beamte und Eltern in der gesetzlichen Erziehungszeit. Selbstständige gehen jedoch oft leer aus.
Der Staat zahlt im Jahr pro Person 154 Euro, für den Nachwuchs gibt es je 185 Euro, für nach 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Zudem können die Beiträge beim Fiskus geltend gemacht werden. Die maximale Förderung greift, wenn bis zu einer Grenze von 2100 Euro vier Prozent des Bruttogehalts eingezahlt werden.
Anbieter der Riester-Rente müssen den Bestand des eingezahlten Kapitals garantieren. Das macht die Verträge zwar sicher, kostet aber auch Rendite, monieren Kritiker. Bei Tod des Kunden bekommen Erben das angesammelte Kapital, müssen die staatliche Förderung aber zurückgeben. Kinder und Ehepartner dürfen die Zulagen behalten, wenn sie das Geld in einen eigenen Riester-Vertrag stecken.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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