Ohne Provision wirds günstiger

Versorgungswerke springen ein, wenn Mitglieder nicht mehr arbeiten können.Sie punkten mit geringen Kosten

Bevor Frauen aus freien Berufen eine private Berufsunfähigkeits- oder Rentenversicherung abschließen, lohnt sich ein kurzer Check beim berufsständischen Versorgungswerk. Denn oft ist eine Erhöhung des Pflichtbeitrags günstiger. Zudem steigt mit einem höheren Beitrag der daran gekoppelte Schutz gegen Berufsunfähigkeit.

Generell haben die Versorgungswerke den Vorteil, dass anders als bei privaten Verträgen für Abschluss oder Aufstockung keine Provisionen anfallen. Zudem sind die Verwaltungskosten niedriger.

Architektinnen, Wirtschaftsprüferinnen, Medizinerinnen oder Frauen aus Rechtsberufen und dem steuerberatenden Metier gehören zu den gekammerten Berufen. Damit verbunden ist die Pflichtmitgliedschaft in einem der 87 Versorgungswerke. Dafür müssen die Mitglieder einen einkommensabhängigen Beitrag entrichten. Gleichzeitig können sie mehr als den Pflichtsatz einzahlen, um ihre Versorgung zu verbessern. Im Schnitt gibt es von den Versorgungswerken eine Rente von 2000 Euro im Monat.

Einen weiteren Vorteil bietet die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. „Es gibt keine Gesundheitsprüfung und keine von der individuellen Gesundheit abhängigen Tarife“, sagt Michael Jung, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Bei privaten Anbietern sind die Risiken der Kundin, etwa Vorerkrankungen und Beruf, für den Preis der Police entscheidend.

Allerdings prüfen die Versorgungswerke im Ernstfall sehr viel strenger als die Privaten, ob das Mitglied nicht doch noch in seinem Beruf arbeiten kann. „Eine Tierärztin mit Tierhaarallergie würde keine Berufsunfähigkeitsrente bekommen, weil sie ihren Beruf noch ausüben kann“, sagt Jung. Sie könnte beispielsweise als Gutachterin in der Verwaltung arbeiten.

Wenn Frauen keine berufsbezogenen Einkünfte haben, wie in der Familienphase, sind sie von der Beitragspflicht entbunden. Jedoch können sie freiwillig einzahlen.

Bei Erziehungszeiten gibt es eine Besonderheit zu beachten. Der Staat zahlt auch für Angehörige der freien Berufe in dieser Phase für bis zu drei Jahre Beiträge für die Altersvorsorge. Allerdings fließt dieses Geld in den Topf der gesetzlichen Rentenversicherung.

Diese Rente gibt es aber nur bei einer Mindestbeitragszeit von 60 Monaten. Nimmt eine Frau also drei Jahre Elternzeit, müsste sie noch für zwei weitere Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dies kann sie jedoch erst, wenn sie in Ruhestand geht und ihre Beitragszeiten feststehen. Die Möglichkeit der Nachzahlung gibt es seit August dieses Jahres. Der staatliche Beitrag richtet sich nach dem Durchschnittseinkommen, das fortlaufend angepasst wird. „Zurzeit bringt ein Jahr Kindererziehung eine Rente von 27,20 Euro“, sagt Jung.

Auch für Selbstständige aus nicht gekammerten Berufen wie Presse und Buchhändler lohnt sich die Nachfrage bei ihren Verbänden. Einige bieten Gruppenversicherungen für Berufsunfähigkeit an, ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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