Schutz gegen Berufsunfähigkeit kann ausgehebelt werden
Frauen werden öfter berufsunfähig als Männer, weil sie häufiger psychisch erkranken. Entsprechend wichtig ist die Absicherung dieses Risikos. „Nicht nur, aber auch und gerade Selbstständige sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben“, sagt Susanne Kazemieh von der Frauenfinanzgruppe.
Viele Policen verkaufen die Anbieter gern in Kombination mit Kapitallebensversicherungen. Davor warnt Kazemieh: „Frauen sollten einen separaten Vertrag abschließen.“ Lässt die Kundin aus Geldmangel den Vertrag ruhen, büßt sie den Ergänzungsschutz ein. Nur eine Teilprämie für die Berufsunfähigkeit zu zahlen, ist nicht möglich. Dagegen kann die Verknüpfung mit einer Risikolebenspolice sinnvoll sein, da dieser Zusatz die Prämie für die Berufsunfähigkeitspolice häufig nicht erhöht. „Bei manchen Anbietern ist das günstiger als ein separater Vertrag“, sagt Kazemieh.
Nicht nur der Preis ist entscheidend. „Auch die Bedingungen des Vertrags und die Leistungsfreudigkeit des Anbieters sind wichtige Kriterien, die die Kundin meist jedoch nur mithilfe eines guten Beraters oder einer Beraterin bewerten kann“, sagt Kazemieh. Vor dem Abschluss müssen Fragen zur Gesundheit beantwortet werden. Bei ambulanten Behandlungen darf der Versicherer nur die vergangenen fünf Jahre abfragen. Frauen sollten an aktenkundige Vorerkrankungen denken. Darunter fällt eine Mutter-Kind-Kur, die wegen einer vegetativen Erschöpfung beantragt wurde. Bei Rückenbeschwerden oder Allergien drohen Zuschläge, sofern der Versicherer die Kundin überhaupt noch aufnehmen will.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo