Die EU will den Versicherern künftig weniger Ausnahmen von Wettbewerbsregeln gestatten. Unter den seit 1992 gültigen Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO) ist die Assekuranz in bestimmten Feldern der Industrieversicherung vom Kartellrecht befreit. So dürfen die Gesellschaften gemeinsame allgemeine Versicherungsbedingungen erarbeiten, statistische Informationen zur Risikoberechnung austauschen, gemeinsam Risiken versichern und Sicherheitsstandards festlegen, die sie etwa beim Brandschutz erwarten. Das will die EU ab März 2010 deutlich einschränken. Ein entsprechendes Dokument hat die Kommission jetzt veröffentlicht – und stieß auf überraschend gegensätzliche Positionen der Versicherer. Gabriela Diezhandino aus der Geschäftsführung der Europäischen Versicherungsvereinigung Comité Européen des Assurances nannte das Brüsseler Dokument „eine gute Nachricht“. Es werde weiter eine Gruppenfreistellungsverordnung geben, man habe befürchten müssen, dass sie ganz verschwindet.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dagegen äußerte „scharfe Kritik“. Die bisherige Verordnung habe sich bewährt und behindere den Wettbewerb nicht, sagte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. Er bemängelt, dass die Freistellung vom Kartellverbot bei Musterbedingungen und Sicherheitsstandards auslaufen soll. Auch der Plan der Kommission, die gemeinsamen Statistiken künftig Verbraucherorganisationen und anderen zugänglich zu machen, seien inakzeptabel. „Hier leitet die EU-Kommission das Ende der Statistik-Arbeit ein“, sagte er. Insbesondere größere Versicherer würden sich dann nicht mehr an branchenweiten Statistiken beteiligen – zulasten kleiner und neuer Marktteilnehmer.Herbert Fromme
Quelle: Financial Times Deutschland
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