Welche Versicherungen für Schäden durch Eis, Schnee und Kälte aufkommen
Noch verdecken Schnee und Eis vielerorts das Ausmaß der Schäden, die Tief „Daisy“ angerichtet hat. Doch vor allem vielen Autofahrern dürfte schon jetzt klar sein, was Kälte und Niederschläge ihnen angetan haben. „Die meisten Schäden, die bei Witterungsverhältnissen wie diesen verursacht werden, entstehen im Straßenverkehr“, sagt Gerald Archangeli, Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Anders als vielfach kolportiert haben auch Autos Versicherungsschutz, die mit Sommerreifen bei Schnee und Eis unterwegs sind. Die Kfz-Haftpflicht leistet auf jeden Fall. Der Versicherer holt sich das Geld aber zurück, wenn der Fahrer alkoholisiert war oder Fahrerflucht begangen hat. Gerade bei Glätte und Matsch ist beim Ein- oder Ausparken schnell ein anderes Auto beschädigt. Der Fahrer sollte dann kein Risiko eingehen und das Geschehen der Polizei melden, rät Archangeli. Fährt er einfach weg, begeht er Fahrerflucht. „Dann kann der Versicherer ihn je nach Vertrag mit 5000 bis 10 000 Euro in Regress nehmen“, sagt Archangeli. Einen Zettel an die Windschutzscheibe zu kleben reicht nicht. Auch wer sein Auto beschädigt vorfindet, sollte bei der Polizei nach einer Meldung fragen. Die Beamten kämen nicht für jeden Blechschaden an den Ort des Geschehens. „Deshalb klebt auch bei einem Schaden nicht unbedingt etwas an der Windschutzscheibe.“
Auch der Kfz-Kaskoversicherer wird in den allermeisten Fällen zahlen. „In der Regel liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn das Auto keine Winterreifen hat“, erklärt Archangeli. Hat der Halter in seinem Kaskovertrag eine Klausel, wonach der Versicherer auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit verzichtet, wird er ohnehin entschädigt. Hat er diese Klausel nicht und sollte der Versicherer aufgrund besonderer Umstände doch von grober Fahrlässigkeit ausgehen, bekommt er zumindest einen Teil ersetzt. Ist ein Schutzbrief Bestandteil der Police, übernimmt der Versicherer auch Kosten fürs Abschleppen und Starthilfe. Ist kein Auto mit Starterkabel in der Nähe, können Gestrandete auch Taxis zur Hilfe rufen. Die Kosten übernehmen Versicherer nach Absprache. „Wichtig ist, die Service-Hotline des Versicherers anzurufen und das weitere Vorgehen abzustimmen“, informiert Archangeli.
Häufig entstehen in harten Wintern Schäden durch Schneemassen oder Eiszapfen, die von Dächern stürzen. „Für das Einfamilienhaus reicht die private Haftpflicht“, sagt der BVK-Vize. Vermieter brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Für nicht geräumte Gehwege, auf denen jemand fällt und sich verletzt, gilt das Gleiche.
Bricht das Dach unter Schneemassen zusammen, zahlt der Gebäudeversicherer nur, wenn der Kunde einen Elementarschutz-Zusatz hat. Kältebedingte Wasserrohrbrüche in bewohnten Gebäuden werden von den Versicherern meistens anstandslos reguliert, denn in der Regel decken die Policen Leitungswasserschäden. „Problematisch sind aber Schäden im unbewohnten Wochenendhaus, wenn der Besitzer vergessen hat, das Wasser abzustellen und die Rohre zu leeren“, sagt Archangeli. Früher mussten Versicherer gar nicht zahlen, jetzt müssen sie immerhin einen Teil übernehmen.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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