Der Pilot eines Propellerflugzeugs muss 150 000Euro für Schäden zahlen, die bei einer Notlandung auf der A 52 bei Essen an dem Flieger entstanden waren. Weil er nicht genug Sprit getankt hatte, musste er schon kurz vor dem Zielflughafen in dichtem Berufsverkehr die Reise beenden. Der Kaskoversicherer des Flugzeugs weigerte sich mit Hinweis auf die vorliegende grobe Fahrlässigkeit, für den Schaden aufkommen. Zu Recht, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf. Autofahrer, denen unterwegs der Sprit ausgeht, bekommen dagegen den Schaden am eigenen Wagen entweder ganz oder zumindest größtenteils ersetzt. Nicht genug zu tanken gilt zwar auch bei Autofahrern als grobe Fahrlässigkeit. „Die Kfz-Haftpflicht zahlt trotzdem, wenn aufgrund des leeren Tanks ein Schaden verursacht wird“, sagt Martin Weirich, Bereichsleiter Kfz der Versicherungsgruppe Ergo. Das ist etwa denkbar, wenn auf der Autobahn das Fahrzeug wegen Spritmangels versagt und ein anderer Pkw auffährt.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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