Manager müssen Haftpflichtschäden neuerdings zu zehn Prozent selbst tragen.Über die Absicherung dieses Risikos gibt es Streit
Die Haftung von Managern ist ein Thema, das auch die Versicherungen derzeit stark bewegt. In der Branche tobt ein heftiger Streit um die Absicherung von Vorstandsmitgliedern großer Unternehmen.
Unternehmen schließen für ihre Führungskräfte üblicherweise eine Directors-and-Officers-Liability-Versicherung (D&O) ab. Spätestens ab Juli aber müssen die Manager zehn Prozent des von ihnen verursachten Schadens selbst tragen. Insgesamt dürfen sie mit maximal 150 Prozent ihres Jahresfestgehaltes belangt werden. Das legt das von der alten Koalition verabschiedete Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung fest.
Gegen diese Ansprüche können sich die Manager mit einer besonderen Police versichern – und um die Form dieser Abdeckung gibt es Krach. Bei der R+V Versicherung beispielsweise kosten alle Abdeckungen einheitlich 200 Euro, behauptet Michael Hendricks vom Spezialmakler Hendricks & Co in Düsseldorf, der zur britischen Hyperion-Gruppe gehört. Die Policen biete der Wiesbadener Versicherer für Firmen, die bei ihm auch die Unternehmenspolice für das D&O-Risiko haben. Die 200 Euro aber könnten den tatsächlichen Aufwand für mögliche Schäden und Kosten nicht decken. Hendricks‘ Vorwurf: Die Versicherung des Vorstandsselbstbehalts werde aus der Prämie für die Unternehmenspolice subventioniert. Sein Fazit: „Was die R+V Versicherung macht, ist Anstiftung zur Untreue“.
R+V weist das indes zurück. Es gebe keine Einheitsprämie, sagte Alois Lattwein, Leiter der Haftpflichtsparte bei R+V. „Wir steigen bei Kleinst-AGs mit 200 Euro pro Vorstandsmitglied ein.“
Auch andere Lösungen bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, glaubt Heiner Eickhoff, Geschäftsführer des Kölner Assekuradeurs Dual, der für die Bermuda-Versicherer Arch Policen verkauft und ebenfalls zu Hyperion gehört. Eickhoff schießt damit gegen die sogenannten Anrechnungsmodelle. Bei diesen bietet der Versicherer, der die Firmendeckung bereitstellt, separate Policen für den Selbstbehalt der Manager, deren Prämie auch von den einzelnen Vorständen gezahlt wird. Allerdings wird die Deckung für die Selbstbehalte von der Deckung abgezogen, die die Firma gekauft hat. Marktführer Allianz bietet ein solches Modell an – alternativ aber auch, wie HDI-Gerling, eine völlig separate, teurere Police.
„Ich halte das für abenteuerlich“, sagte Eickhoff zum Anrechnungsmodell. Er glaubt, dass eine Verschränkung von Unternehmens-D&O und Selbstbehaltspolice Manager in Schwierigkeiten bringt. Denn das Gesetz sieht seiner Auffassung nach die klare Trennung zwischen beiden Verträgen vor. Deshalb sei die Gefahr groß, dass Manager in Konflikt mit Compliance-Vorschriften kommen, wenn sie keinen separaten Selbstbehaltsvertrag haben. Eickhoff hält es sogar für falsch, dass die Versicherungseinkäufer und -abteilungen der Unternehmen für Vorstände die erforderlichen Schritte für den Erwerb der Policen einleiten.
Diese Überzeugung ist allerdings interessengeleitet. Denn Eickhoffs Unternehmen verkauft separate Eigenbehaltspolicen. Sie zahlen, wenn die D&O-Versicherung des Unternehmens einen Schaden reguliert hat – ohne dass Dual selbst beim Abschluss der Eigenbeteiligungspolice diesen Vertrag kennt. Und für kleine Aktiengesellschaften bietet auch Eickhoffs Dual das Anrechnungsmodell an.
Rivalen weisen den Untreue-Anwurf denn auch entschieden zurück. „Ich halte es für völlig abwegig, Manager, die das Anrechnungsmodell nutzen, in die Nähe der Untreue zu stellen“, sagte Bijan Daftari vom Versicherer Chubb. Chubb hat einen Kollektivrahmenvertrag für Unternehmen entwickelt, dem Vorstände durch Annahmeerklärung beitreten können und bei denen sie nur wenige Hundert Euro zahlen müssen.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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