Xynthia vom Dach

Nach Abzug des verheerenden Sturmtiefs schlägt die Stunde der Versicherer ·Betroffene sollten Schäden schnell melden

VON Friederike Krieger

und Anja Krüger

G lück im Unglück haben Versicherte, wenn ihnen durch das Sturmtief „Xynthia“ ein Schaden entstanden ist: Weil „Xynthia“ Windgeschwindigkeiten bis zu 166 Kilometern pro Stunde erreicht hat, wird das Sturmtief nicht nur meteorologisch, sondern auch von Versicherungen als echter Sturm anerkannt. Denn generell leisten die Gesellschaften nur, wenn bestimmte Windgeschwindigkeiten überschritten werden. „Als Sturm gelten Windgeschwindigkeiten von mindestens Windstärke acht, das heißt ab 63 Stundenkilometern“, sagt Rolf Mertens von der Versicherungsgruppe Ergo, die zum Rückversicherer Munich Re gehört. Je nach Art des Schadens kommen nun die Kfz-Kaskoversicherung, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ins Spiel – sofern der Schaden sofort gemeldet wird.

Schäden am Haus Nach Angaben von Ergo entfallen 70 Prozent aller Schäden durch Sturm und Gewitter auf die Wohngebäudeversicherung, vor allem auf abgedeckte Dächer, beschädigte Schornsteine, Satellitenanlagen oder Markisen. „Wichtig ist, dass die Gefahr ‚Sturm` mitversichert ist“, sagt Mertens.

Werden Fensterscheiben zerstört, kommt dafür der Gebäude- oder der Hausratversicherer auf. Das gilt auch für Wasserschäden, die durch Regenwasser entstanden sind, das durch ein vom Sturm geschlagenes Loch eingedrungen ist. Der Hausratversicherer übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung des Mobiliars zum Neuwert. Er kommt auch für beschädigte Kleidung auf, etwa auf Balkon oder Terrasse. Wird der Keller überschwemmt, kommt der Versicherer nur für den Schaden auf, wenn der Kunde eine zusätzliche Elementargefahrendeckung hat. Sonst zahlt die Gesellschaft lediglich bei Überschwemmung durch Leitungswasser nach einem Rohrbruch. Verbraucherschützer raten meist zum Abschluss eines Elementarzusatzes, um Überflutung und Schneelasten zu versichern.

Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) haben Kunden auch Ansprüche für den Zeit- und Materialaufwand, wenn sie ein Leck provisorisch abdichten, um weiteren Schaden zu verhindern. Hausbesitzer sollten prüfen, ob der Sturm Dachziegel beschädigt oder verschoben hat. Nötige Reparaturen zahlt der Gebäudeversicherer. Manche Gesellschaften wie die Allianz erstatten auch Aufräumkosten für entwurzelte oder abgeknickte Bäume auf dem Grundstück und die Wiederbepflanzung des verwüsteten Gartens.

Schäden am Auto Durch den Sturm sind viele Autos durch abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume oder herabfallende Dachziegel beschädigt worden. „Die Teilkaskoversicherung zahlt, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung“, sagt Jürgen Maaß vom BVK Berlin-Brandenburg. Hat allerdings ein eigener Fahrfehler eine Rolle gespielt, kommt nur die Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. In diesem Fall stuft der Versicherer die Schadenfreiheitsklasse des Kunden zurück.

Personenschäden Wird ein Passant von herabfallenden Dachziegeln oder Ästen verletzt, kommt für die unmittelbaren Versorgungskosten die Krankenkasse oder -versicherung auf. „Befand er sich auf dem Weg zur Arbeit, könnte auch die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft leisten“, erklärt eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Eine private Unfallversicherung zahlt bei bleibenden Schäden. Den Besitzer des Hauses oder Baumes in Regress zu nehmen dürfte schwierig werden. „Es muss ein Fehlverhalten des Eigentümers vorliegen“, sagt die Sprecherin. Schadensersatz ist nur möglich, wenn Dachziegel schon vor dem Sturm erkennbar lose und Bäume marode gewesen sind.

Kosten fürs Stranden Pkw-Fahrer, die aufgrund eines Unfalls nicht mehr weiterfahren konnten, hilft der Schutzbrief. „Er leistet bei Pannen und Unfällen, wenn das Fahrzeug nicht mehr weiterbewegt werden kann“, sagt ein Sprecher des Autoversicherers HUK-Coburg. Die Versicherung kommt für die Kosten der Rückfahrt auf und bezahlt gegebenenfalls auch eine Übernachtung im Hotel. Bahnfahrer, die gestrandet sind, haben dagegen schlechte Karten. Normalerweise gibt es Entschädigungen für die Fahrgäste bei Verspätungen oder Zugausfall, wenn aufgrund eines technischen Defekts die Bahnen streiken. „,Xynthia` zählt aber unter höhere Gewalt“, so ein Sprecher der Deutschen Bahn. Und damit gehen Bahnfahrer leer aus.

Vorbeugung Um Schäden durch Unwetter zu vermeiden, bieten viele Versicherer ihren Kunden einen kostenlosen Warndienst per E-Mail oder SMS an. Nutzen Kunden diesen Service, werden sie rechtzeitig vor Naturgefahren gewarnt und können ihr Hab und Gut in Sicherheit bringen.

Quelle: Financial Times Deutschland

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