Quantum Leben AG muss Neugeschäft stoppen
Von Herbert Fromme, Köln
Die Finanzaufsicht von Liechtenstein hat dem Lebensversicherer Quantum das Neugeschäft untersagt und den Vorstand entmachtet. Die Behörde setzte den Wirtschaftsprüfer Armin Imoberdorf von Ernst & Young als Sonderbeauftragten ein. Es gebe „Unklarheiten bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Kapitalvorschriften durch Quantum Leben AG“, teilte die Aufsicht mit.
Ein so dramatischer und für das Unternehmen geschäftsschädigender Schritt ist sehr selten. Er zeigt die Nervosität der Aufseher im Steuerschlupfloch Liechtenstein, wenn es um Firmen geht, die in EU-Ländern aktiv sind.
Quantum Leben bietet in einer Reihe von Ländern Policen an, so auch in Deutschland. Das gesamte Prämienvolumen betrug laut Verwaltungsratspräsident Werner Meissl im vergangenen Jahr rund 75 Mio. Euro, unverändert zu 2008. Er schätzt die Zahl der aktiven Verträge in Deutschland auf rund 5000.
Zum Hintergrund sagte Meissl der FTD, Quantum biete in den Niederlanden Restschuldversicherungen für das Todesfallrisiko bei Immobilienfinanzierungen an. „Die niederländische Aufsicht hat in Vaduz nachgefragt, ob unsere Solvabilität ausreicht“, sagte er. Dieser Wert misst die Eigenmittel im Verhältnis zu den übernommenen Risiken. Nach Berechnungen von Ernst & Young habe Quantum eine Solvabilitätsquote von 128 Prozent des Mindestniveaus. „Aber die Finanzmarktaufsicht ist anderer Auffassung, weil sie eine andere Berechnungsweise anwendet“, sagte Meissl. Er erwartet, dass eine neue Prüfung zur Aufklärung führen werde und man den Geschäftsbetrieb fortführen könne.
Quantum sei auf einem guten Wege, nachdem es in den vergangenen Jahren Schwierigkeiten durch zahlreiche Personalwechsel im Management und Provisionsbetrügereien von Vermittlern gegeben habe, sagte Meissl.
Nach Angaben der Vaduzer Zeitung „Vaterland“ hat Quantum seit 2008 das Aktienkapital von 10,1 Mio. Franken auf jetzt 18,3 Mio. Franken erhöht, um die Solvabilität zu halten.
Quelle: Financial Times Deutschland
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