Unterschiedliche Versicherungsbedingungen für Männer und Frauen könnten bald EU-weit verboten werden. Generalanwältin Juliane Kokott hat am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dafür plädiert, eine Ausnahmeregelung, nach der geschlechtsspezifische Tarife unter bestimmten Bedingungen zulässig sind, in einer EU-Richtlinie für unwirksam zu erklären. Der EuGH folgt in drei Vierteln aller Fälle der Empfehlung des Generalanwalts. Ein Urteil wird 2011 erwartet. Bei der Riester-Rente sind seit 2006 Unisex-Tarife gesetzlich vorgeschrieben.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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