Policen eines Handlungsreisenden

Auf Geschäftstrips lauern viele Gefahren. Nicht alle sind durch bestehendeVersicherungen abgedeckt

Friederike Krieger

Ob Krankheit, Unfall oder Diebstahl – bei Geschäftsreisen im Ausland kann viel passieren, was den wohl kalkulierten Plan durcheinanderwirbelt. Doch viele Manager sind auf Notfälle nicht ausreichend vorbereitet. „Bei Geschäftsreisen geht es meist nur um das konkrete Projekt, nicht um die Destination selbst und die möglichen Gefahren, die mit ihr verbunden sind“, sagt Dirk Guß von Mondial Assistance, dem Reiseversicherer der Allianz. Um Risiken abzudecken, benötigen Geschäftsreisende spezielle Policen.

Krankheit Besonders wichtig ist für Geschäftsreisende eine Absicherung im Krankheitsfall, gerade wenn sie gesetzlich versichert sind. Deutschland hat zwar Sozialversicherungsabkommen mit einer Reihe von Ländern abgeschlossen. „Die Kassen zahlen aber nur nach hiesigem Recht. Wenn die Behandlung teurer wird, bleibt der Reisende auf einem Teil der Kosten sitzen“, sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Er rät deshalb zum Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Die zahlt im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen auch einen eventuell nötigen Rücktransport des Erkrankten nach Deutschland. Auch Inhabern einer privaten Krankenversicherung (PKV) bringt eine separate Police Vorteile. „Wenn sie ihre Krankheitskosten über die Auslandskrankenversicherung statt über die PKV abrechnen, behalten sie ihren Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung“, sagt Köster. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist allerdings unerlässlich: Nicht jede Police deckt auch Dienstreisen ab.

Unfall Um sich gegen bleibende Schäden aufgrund eines Unglücks abzusichern, kann auch eine private Unfallpolice sinnvoll sein, sofern der Reisende keine Berufsunfähigkeitsversicherung hat. „Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur, wenn der Unfall unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt“, sagt Florian Jandrey von der zum Ergo-Konzern gehörenden Europäischen Reiseversicherung. Ein Unglück auf dem Hin- oder Rückweg zum Geschäftstermin ist abgesichert, ein Unfall auf dem Weg ins Restaurant in der Freizeit dagegen nicht.

Haftpflicht Auch private Haftpflichtdeckungen besitzen auf Geschäftsreisen Lücken. „Eine private Haftpflichtpolice deckt die berufliche Tätigkeit nicht ab“, sagt Guß von Mondial Assistance. Manche Altverträge leisten zudem nicht, wenn der Versicherte im Ausland Personen- oder Sachschäden verursacht.

Diebstahl Reisegepäckversicherungen hält Versicherungsexperte Köster für überflüssig. „Bei den Policen gibt es oft viele Ausnahmen und hohe Selbstbehalte“, sagt er. Schäden aufgrund von Gepäckdiebstahl könne ein Reisender auch über seine Hausratversicherung abwickeln. Das gilt aber nur bei Aufenthalten innerhalb Europas und nur dann, wenn die Wertgegenstände etwa aus dem Hotelzimmer entwendet werden. Wird der Reisende auf der Straße oder am Flughafen Opfer eines Taschendiebstahls, zahlt die Hausratversicherung nicht.

Entführung Einige Unternehmen, die Mitarbeiter in sehr gefährliche Regionen schicken, schließen Lösegeldversicherungen ab. Der Versicherer zahlt dabei in erster Linie einen Krisenmanager, der das Unternehmen im Vorfeld der Reise berät, um einer möglichen Entführung vorzubeugen. Im Ernstfall übernimmt der Berater die Lösegeldverhandlungen.

Kosten Spezielle Geschäftsreisepolicen muss der Arbeitnehmer nicht selbst bezahlen. „Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, wenn er seine Mitarbeiter ins Ausland schickt“, sagt Europäische-Manager Jandrey. Der Chef muss nicht nur bei Tod des Arbeitnehmers oder im Krankheitsfall geradestehen, sondern auch für das Gepäck haften. Großkonzerne schließen oft Jahrespolicen für alle Auslandsreisen ihrer Mitarbeiter ab, die von Krankheit und Unfall über Reiserücktritte und -abbrüche bis hin zu Verlust oder Verspätung des Reisegepäcks viele Risiken abdecken. In kleineren Unternehmen ist das Bewusstsein für den Absicherungsbedarf auf Geschäftsreisen nicht so stark ausgeprägt. „Viele Personalabteilungen haben das Thema noch nicht auf dem Schirm“, sagt Mondial-Experte Guß. Arbeitnehmer sollten sich daher erkundigen, ob ihre Firma entsprechende Policen abgeschlossen hat.

Begleiter Mitreisende Angehörige können zwar theoretisch in die Firmenpolicen eingeschlossen werden. „Wenn das Unternehmen Angehörige mitversichert, bietet es dem Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil, den dieser versteuern muss“, erklärt Jandrey. Die Berechnung dieses Vorteils sei vielen Konzernen zu aufwendig. Private Reiseversicherungen für den Ehepartner oder die Kinder seien allerdings günstig zu haben.

Quelle: Financial Times Deutschland

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