Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Landgericht Stuttgart eine Sammelklage von 80 Kunden gegen die Allianz Leben eingereicht. Sie hatten ihre Lebensversicherung vor Vertragsablauf gekündigt und nach Auffassung der Verbraucherschützer zu wenig von den gezahlten Beiträgen zurückbekommen. Wie hoch der erhoffte Nachschlag ausfallen könnte, ist noch unklar. Der vorläufige Streitwert liegt bei 500 Euro pro Kunde. Die Verbraucherzentrale hält die von der Allianz verwendeten Klauseln zur Bestimmung des sogenannten Rückkaufswerts für unwirksam. Der Bundesgerichtshof hatte ähnliche Klauseln bereits 2005 für unwirksam erklärt. Dabei ging es allerdings um ältere Verträge. Die jetzigen Kläger hatten die Policen zwischen 2001 und 2007 abgeschlossen. Das Landesgericht Stuttgart hat im Herbst im Zuge einer Verbandsklage die von der Allianz in diesem Zeitraum verwendeten Klauseln ebenfalls für unzulässig erklärt. Dagegen hat der Versicherer Berufung eingelegt.
„Wir gehen davon aus, dass unsere Klauseln rechtmäßig sind“, sagte ein Sprecher. Die Verbraucherzentrale rät ehemaligen Allianz-Kunden, Ansprüche sofort anzumelden. Für Anleger, die ihren Vertrag zwischen 2005 und 2007 gekündigt haben, ist es allerdings schon zu spät. Kunden, die ihren Vertrag 2008 oder danach aufgelöst haben, können noch Nachforderungen stellen.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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