Bundesfinanzministerium votiert gegen Versicherer
Der Garantiezins in der klassischen Kapitallebensversicherung sinkt zum 1. Januar 2012 von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent. Das gab das Bundesfinanzministerium gestern bekannt.
Der Garantiezins gibt an, welche Mindestverzinsung die Lebensversicherer Kunden auf den Sparanteil ihrer Prämie bei Vertragsabschluss maximal fest zusagen dürfen. Er wird deshalb auch Höchstrechnungszins genannt. Dieser Zinssatz gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Kunden mit einer bestehenden Lebensversicherung betrifft die Änderung nicht. Sie haben je nach Datum des Vertragsabschlusses eine Garantieverzinsung zwischen 2,25 Prozent und 4 Prozent – die manche Versicherer angesichts der niedrigen Zinsen kaum erwirtschaften können. Inklusive weiterer Beteiligungen an den Kapitalerträgen der Versicherer liegt die laufende Überschussbeteiligung im Branchenschnitt 2011 bei 4,1 Prozent.
Mit der Senkung auf 1,75 Prozent hat sich das Finanzministerium gegen die Wünsche der Versicherungswirtschaft und des Berufsverbands der Versicherungsmathematiker, der Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), gestellt. Beide hatten für eine Senkung auf zwei Prozent plädiert. Das hätte die Versicherer gegenüber konkurrierenden Anbietern wie Fonds nicht ganz so geschwächt. Jetzt redet sich die Branche die Senkung schön. „Wir haben Verständnis für die jetzt beschlossene Senkung des Höchstrechnungszinses auf 1,75 Prozent“, sagte Johannes Lörper, Vorstand der Ergo-Lebensversicherung und designierter neuer Vorsitzender der DAV. „Für die Unternehmen, aber auch für die Kunden ergeben sich daraus auch Vorteile, insbesondere durch die Stärkung der Sicherheitsmargen und eine größere Flexibilität in der Kapitalanlage.“
Der Schlussverkauf naht: Seite 16
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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