Prominente Juristen sind dafür, dass der Bundesgerichtshof (BGH) seine Meinung zu komplexen Fällen auch dann veröffentlicht, wenn die Revision zurückgezogen wurde und es kein Urteil gibt. „Wir sehen im Versicherungsbereich, bei Banken und im Kartellrecht, dass eine Person mit einem Problem stellvertretend für Hunderttausende klagt“, sagte der Berliner Juraprofessor Hans-Peter Schwintowski bei der Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten in Hamburg. „Wenn der BGH in der mündlichen Verhandlung gesagt hat, was er will, wird oft vom Versicherer die Revision zurückgenommen“, sagte Schwintowski. Damit wollen die Gesellschaften verhindern, dass es ein verbindliches BGH-Urteil gegen sie etwa zu den Ratenzahlungszuschlägen gibt. Dann müssen Betroffene erneut klagen. „Ich bin dafür, dass der BGH in dieser Situation seine Meinung als Statement veröffentlicht, was er darf.“ Das würde viele Fälle auch ohne ein BGH-Urteil klären und zudem Rechtssicherheit bringen. Herbert Fromme
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo