Haftpflichtpolicen übernehmen die Kosten beim Verlust eines Schlüssels. Siezahlen aber meist nur für Schäden Dritter, für eigene braucht es einenExtraschutz
Friederike Krieger
Not macht erfinderisch: Weil er seinen Schlüssel verloren hatte, seilte sich ein Mann in Plauen vom Dach eines Mehrfamilienhauses ab. Als die von Passanten informierte Polizei eintraf, war der Mann bereits wohlbehalten durch ein Fenster in seine Wohnung im vierten Stock gelangt. Längst nicht jeder nimmt in so einer Situation das Risiko einer waghalsigen Kletterpartie auf sich. Normalerweise steht ein Anruf bei einem Schlüsseldienst an, der sich die Hilfe teuer bezahlen lässt.
In solchen Fällen hilft mitunter schon eine private Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Kosten für das Auswechseln der Schlösser, vorübergehende Sicherheitsmaßnahmen wie ein Notschloss und manchmal auch die Schäden durch einen Einbruch infolge des Schlüsselverlusts. „Oft ist eine entsprechende Zusatzklausel automatisch in den Verträgen integriert“, sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten (BdV). Ist das nicht der Fall, kann das Risiko gegen einen geringen Aufpreis eingeschlossen werden. Die Versicherer verlangen in der Regel aber Selbstbehalte und decken die Schäden nur bis zu einer bestimmten Summe. „Das Limit sollte nicht unter 20 000 Euro liegen“, rät Köster.
Die Anbieter leisten aber nicht immer. Haftpflichtversicherer zahlen grundsätzlich nur, wenn Dritte geschädigt werden. Was ein Dritter ist, definieren die Anbieter ganz unterschiedlich: Während die Haftpflichtversicherer den Schlüssel zur Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses stets als fremd betrachten und den Schaden übernehmen, ist das bei der Tür zur Mietwohnung nicht immer der Fall. Bei der Allianz ist der Verlust dieses Schlüssels nicht mitversichert, bei der Axa dagegen schon. „Oft machen die Versicherer das an der Frage fest, ob der Mieter die Schlösser austauschen darf“, sagt Köster vom BdV. Passt der verlorene Schlüssel für Hauseingangs- und Wohnungstür, kommt das nicht infrage. Bei einem separaten Wohnungsschlüssel ist ein Austausch dagegen schon möglich.
Gerade beim Verlust eines Generalschlüssels ist eine Haftpflichtversicherung sehr wertvoll. Denn der Austausch einer Schließanlage für ein Mehrfamilienhaus kann leicht mehrere Tausend Euro kosten. „Der Vermieter kann unter gewissen Voraussetzungen verlangen, dass der Mieter den Austausch sämtlicher Schlösser bezahlt“, sagt Köster. Das ist der Fall, wenn die Gefahr droht, dass Diebe ins Haus eindringen, weil sich anhand des Schlüssels eine Verbindung zum Objekt herstellen lässt. „Wenn man nur den einzelnen Schlüssel auf einer Reise nach Rom verliert, kann der Vermieter nicht auf den Austausch der Schlösser bestehen“, sagt er. Anders ist die Situation, wenn der Mieter nicht genau weiß, wo der Schlüssel verloren gegangen ist oder wenn er ihm sogar samt Papieren gestohlen wurde.
Doch selbst eine Haftpflichtversicherung übernimmt nicht immer die Schäden von Dritten. Ein Ausnahmefall liegt beispielsweise dann vor, wenn der Versicherte den Schlüssel der Nachbarin verliert, für die er die Blumen gießen sollte. Der Schlüssel ist zwar eindeutig fremd, doch Schäden durch solche Gefälligkeitshandlungen sind in der Haftpflichtversicherung häufig ausgeschlossen. Die Allianz übernimmt in diesen Fällen beispielsweise nur Schäden bis 3000 Euro, während das normale Deckungslimit bei 300 000 Euro liegt.
Wer den Schlüssel zur Tür der Eigentumswohnung oder des eigenen Hauses verloren hat, geht ebenfalls leer aus. Einige Anbieter haben für diese Fälle aber sogenannte Wohnungsschutzbriefe im Programm. Bei der Allianz kostet solch eine Police 47,42 Euro, in Kombination mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung 25,50 Euro. Köster hält von Wohnungsschutzbriefen allerdings wenig. „Die Schutzbriefe übernehmen in der Regel nur die Kosten für das Öffnen der Wohnung, zahlen aber kein neues Schloss“, sagt er.
Quelle: Financial Times Deutschland
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