Gimmicks mit Ärger-Potenzial

D&O-Anbieter locken mit Zusatzleistungen, die nicht sinnvoll sind, aber dasFinanzamt misstrauisch machen könnten

Friederike Krieger

Medikamentenversand, psychologische Betreuung zur Stressbewältigung, Kostenübernahme fürs Krisenmanagement – die Zusatzleistungen, mit denen Managerhaftpflichtversicherer Kunden ködern, werden immer zahlreicher. Experten zweifeln nicht nur am Sinn dieser Leistungen, sondern fürchten Steuernachteile für Manager.

Die Directors-and-Officers-(D&O)-Police schützt Führungskräfte vor Schadensersatzansprüchen von Dritten oder des eigenen Unternehmens, die auf eine Pflichtverletzung zurück gehen. Neuerdings setzen viele Anbieter aber immer mehr auf personenbezogene Zusatzleistungen für Manager, sagt Nicole Weyerstall vom Versicherer Zurich. Sie sieht den Trend kritisch. „Viele dieser Leistungen gehören nicht in eine Managerhaftpflichtversicherung“, kritisiert sie. Angebote wie einen Reiseunfallschutz hält sie für überflüssig, weil sie meist schon durch andere Policen abgedeckt sind.

Die Ergänzungen könnten dazu führen, dass Manager steuerliche Probleme bekommen. Das Finanzministerium hat 2002 festgelegt, dass D&O-Prämien, die Unternehmen für ihre Top-Entscheider zahlen, nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften der Vorstände zählen. „Die Begründung war damals, dass die Vorteile der Police in erster Linie dem Unternehmen zugutekommen“, sagt Weyerstall. „Es kann durchaus sein, dass es eine neue Prüfung gibt, wenn weiterhin immer mehr personenbezogene Bausteine dazukommen.“

Dass die Versicherer ihre Leistungen ausweiten, ist dem harten Wettbewerb geschuldet. „Es gibt durchaus Innovationen in der D&O-Versicherung, die Sinn machen, aber der Medikamentenversand gehört nicht dazu“, sagt der auf D&O-Policen spezialisierte Kölner Versicherungsmakler Horst Ihlas. „Ich weiß, dass es Unsinn ist, der Versicherer weiß es, aber es ist unklar, was der Kunde denkt, wenn ein Konkurrent mit so etwas ankommt. Deshalb steigt der Anteil unsinniger Leistungen immer weiter an.“

Auch Marcel Roeder, Haftpflichtexperte beim Makler Aon, rät zur Vorsicht. Viele Versicherer bieten Führungskräften an, die Lebenshaltungskosten zu begleichen, wenn das Unternehmen wegen eines Haftpflichtanspruchs die Gehaltszahlungen einstellt. Die Versicherer versprechen meist aber keine Fortzahlung des Gehalts, sondern eine angemessene Entschädigung. „Was das genau heißt, ist unklar“, sagt er. Zudem gehen die Kosten für die Zusatzleistungen von der Deckungssumme ab. „Vor allem bei Policen von Mittelständlern, die ein relativ niedriges Limit vereinbart haben, besteht die Gefahr, dass die Zusatzleistungen die Versicherungssumme aufzehren“, warnt er.

Es gibt aber auch sinnvolle Ergänzungen, sagt Weyerstall von der Zurich. Mittlerweile bieten Versicherer Führungskräften relativ früh Hilfe an. Sie übernehmen Kosten für einen Anwalt, einen Sachverständigen oder einen Wirtschaftsprüfer, wenn die Hauptversammlung oder die Aufsicht eine Sonderprüfung angeordnet haben, der Vorstand abgemahnt oder nicht entlastet worden ist. „Solche Leistungen können einen echten Mehrwert für den Manager bieten“, sagt Weyerstall.

Auch Michael Hendricks vom Düsseldorfer Makler Hendricks & Co. hält einige Zusatzleistungen wie die Gehaltsfortzahlung für gerechtfertigt. „Die Klauseln, die in die Bedingungswerke aufgenommen wurden, sind aus Deckungslücken erwachsen“, sagt er. Er habe Manager getroffen, die nach einem zwei- bis dreijährigen Rechtsstreit mit ihrem Unternehmen über Pflichtverletzungen arge Liquiditätsprobleme hatten.

Quelle: Financial Times Deutschland

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