Kritik an Axa wegen Loveparade

Opfer fühlen sich von Versicherer der Technoveranstaltung schlecht behandelt

Anwälte und der Selbsthilfeverein der Opfer der Duisburger Loveparade üben massive Kritik an der Axa als Haftpflichtversicherer der Veranstaltung. „Ich fürchte, dass man da mit einer Art Schadenschnelldienst billig herauskommen möchte“, sagte Jürgen Hagemann, Vorsitzender des Selbsthilfe-Vereins der Loveparade-Geschädigten.

Durch die Massenpanik bei der Loveparade vor einem Jahr waren 21 Menschen gestorben, Hunderte wurden verletzt. Noch ist unklar, wer für was haften muss. Der Veranstalter Lopavent hatte bei der Axa eine Haftpflichtversicherung über 10 Mio. Euro. Damit Opfer trotz der unklaren Lage Geld erhalten können, haben die Stadt Duisburg und Axa einen Vertrag geschlossen. Der ist aber nicht einsehbar, kritisierte Hagemann. „Es wäre interessant zu sehen, von welchen Schadensummen die Axa ausgeht“, sagte er. Die Opfer fürchten, dass hinter ihrem Rücken Regelungen zu ihren Lasten getroffen werden.

Auf Ablehnung stößt zudem die „Vergleichs- und Abfindungserklärung“, die Axa an Geschädigte schickt. Die Unterzeichner sollen bei einer Schadenregulierung auf alle weiteren Ansprüche verzichten. „Gerade bei psychischen Verletzungen sind Spätfolgen aber schwer abschätzbar“, sagt Anwalt Julius Reiter, der 77 Geschädigte vertritt. Er kritisiert, dass die Unterzeichner nicht nur gegenüber Axa und der Stadt Duisburg auf alle weiteren Ansprüche verzichten sollen, sondern auch „gegen jeden Dritten, sofern er Gesamtschuldner ist“. Damit gäben die Opfer auch Ansprüche auf, die sie gegen das Land NRW haben, sagte der Anwalt. Die Vorgänge haben die oppositionelle FDP im Düsseldorfer Landtag auf den Plan gerufen. In einer kleinen Anfrage will der Abgeordnete Horst Engel wissen, wie die Landesregierung das Vorgehen der Axa wertet.

Die Axa fühlt sich zu Unrecht angegriffen – und verweist darauf, dass sie bereits unmittelbar nach der Katastrophe einen Fonds für schnelle Hilfe eingerichtet habe. „Wir gleichen den Schadensersatzanspruch von Betroffenen vollständig nach Sach- und Rechtslage und damit nach deutschem Schadensersatzrecht aus“, sagte ein Sprecher. Erfolge eine 100-prozentige Regulierung, könnten Geschädigte keine weiteren Forderungen an andere stellen. Sei nicht abschätzbar, ob Spätschäden auftreten, werde der Schaden nicht abschließend reguliert.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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