Anleger mit Rürup-Renten haben bis zum 31. Dezember 2011 Zeit, dem Versicherer ihre Zustimmung zu der vom Staat verlangten Vertragsumstellung zu erteilen. Sie ist erforderlich, damit Kunden die Beiträge für das Jahr 2010 steuerlich geltend machen können. Ursprünglich war als Frist der 30. Juni vorgesehen. Das Bundesfinanzministerium hat sie verlängert, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit. Betroffen sind Anleger, die Rürup-Renten bis zum 31. März 2010 abgeschlossen haben. Der Gesetzgeber hat rückwirkend eine Zertifizierung für die Policen vorgeschrieben. Viele Anbieter mussten die Verträge anpassen, damit die Förderung erhalten bleibt. Erst wenn Anleger die Änderungen annehmen, werden sie gültig. Verbraucherschützer raten, vorher die schriftliche Erklärung des Versicherers einzuholen, dass er nur die für die Steuervorteile nötigen Änderungen vorgenommen hat.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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