Versicherungsvermittler dürfen Provisionen an Kunden weitergeben. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab jetzt einer entsprechenden Klage des Fonds- und Versicherungsvermittlers AVL gegen die Finanzaufsicht BaFin statt. Die Richter halten das bestehende Provisionsabgabeverbot für zu unbestimmt (Az.: 9 K 105/11.F). Die BaFin hatte AVL ein Bußgeld angedroht, weil die Firma auf Abschlussprovisionen eines Lebensversicherers zugunsten der Kunden verzichtet hatte. Das Gericht ließ die Berufung und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Ob die BaFin davon Gebrauch macht, ist unklar. „Wir warten die Urteilsbegründung ab“, sagte ein Sprecher. Zu weiteren Konsequenzen, etwa ob die Behörde Verstöße weiter ahndet oder nicht, wollte er nichts sagen. Sollte das Verbot kippen, hätte das weitreichende Folge für den Vertrieb von Policen. Versicherer zahlen rund 10 Mrd. Euro im Jahr an Provisionen. AVL ist eine Art Discounter für Finanzverträge. AVL lebt von Kick-backs und Bestandsprovisionen.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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