Lloyds Bank stellt Millionen für mögliche Zahlungen an Kunden von ClericalMedical zurück
Herbert Fromme
Die britische Großbank Lloyds hat im dritten Quartal 175 Mio. Pfund (204 Mio. Euro) für mögliche Belastungen aus Klagen deutscher Kunden gegen die Versicherungstochter Clerical Medical (CM) zurückgestellt. Sie ist eine Schwestergesellschaft der Heidelberger Lebensversicherung, früher MLP Leben, die auch als Servicestelle für CM agiert.
Mit der hohen Rückstellung reagiert die Bank darauf, dass Clerical Medical in den vergangenen Monaten in dieser Sache eine ganze Reihe von Niederlagen vor Oberlandesgerichten (OLG) erlitten hat.
„CM verfolgt die Strategie, sich robust gegen diese Ansprüche zu wehren und gegen negative Entscheidungen Revision einzulegen“, schreibt Lloyds Bank in ihrem Geschäftsbericht. „Die finanziellen Folgen könnten signifikant sein und werden erst dann zu beziffern sein, wenn alle entsprechenden Ansprüche geklärt sind.“ Doch bei der Zahl der Ansprüche und der Risiken aus den Verfahren seien 175 Mio. Pfund angemessen, so das Management der Bank, die seit dem Jahr 2009 zu 43,4 Prozent dem britischen Staat gehört.
Clerical Medical hatte in den 90er-Jahren und Anfang dieses Jahrhunderts verschiedene Policenmodelle verkauft, die inzwischen zu hohen Belastungen bei Kunden führen. Beliebt waren Hebelprodukte, bei denen Kunden einen Kredit bei einer Bank aufnahmen und das Geld in eine britische Lebensversicherung investierten. Der Versicherer schürte die Erwartung, die hohen Renditen von acht Prozent und mehr würden die Kreditzinsen von fünf Prozent deutlich übertreffen und so zu einem Gewinn führen.
Doch Wechselkurs- und Zinsschwankungen führten dazu , dass die meisten Anleger Verluste erlitten. Der Konzern argumentierte, er habe damit nichts zu tun, die Hebelgeschäfte seien von Maklern und Vertrieben entworfen und verkauft worden. „In vielen Verfahren hat sich herausgestellt, dass Clerical Medical sehr wohl genau diese Verkaufspraxis bewusst betrieb“, sagt der Münchener Anwalt Urban Schädler von der Kanzlei Lachmair, die mehr als 1000 Geschädigte vertritt. Es gebe inzwischen mehr als zehn OLG-Entscheidungen, nach denen der Versicherer damals falsche Angaben über Vergangenheitsrenditen gemacht habe, so Schädler.
Eine zweite Produktgruppe umfasste Rentenpolicen gegen Einmalbeitrag. Nach Ansicht von Clerical Medical ist im Vertrag klar geregelt, dass die Renten nur dann voll ausgezahlt werden, wenn die Rendite 8,5 Prozent beträgt. Mehrere Gerichte haben diese Vertragsgestaltung inzwischen verworfen. „Clerical Medical wurde zur vollen Zahlung der Renten verurteilt“, sagte Schädler.
Höchstrichterliche Entscheidungen gibt es aber noch nicht. Denn in einer Reihe von Fällen, die vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden werden sollte, zahlte Clerical Medical kurz vor der Eröffnung des BGH-Verfahrens die Kläger aus, um auf diesem Wege eine grundsätzliche Klärung zu vermeiden.
Quelle: Financial Times Deutschland
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