Gleichheit ist extrem kompliziert

Die erzwungenen Unisex-Tarife sind für Versicherer eine Herkulesaufgabe.Entscheidend ist der Geschlechtermix

Nach der Tarifanpassung ist vor der Tarifanpassung: Gerade haben die Mathematiker in den Versicherungsunternehmen die Senkung des Garantiezinses in der Lebensversicherung bewältigt, da steht die nächste Umstellung an. Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen die Gesellschaften nur noch Verträge anbieten, bei denen das Geschlecht der Versicherten keine Rolle spielt – die so genannten Unisex-Tarife. Für die Lebensversicherer und die privaten Krankenversicherer ist das alles andere als ein Kinderspiel. „Im Moment denken alle darüber nach: Wie machen wir das?“, sagt Johannes Lörper, Chef der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und Vorstand der Ergo-Lebensversicherung, die zur Munich Re gehört. Aktuare sind Versicherungsmathematiker, die unter anderem für die Kalkulation der Tarife zuständig sind.

Vor fast einem Jahr haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass die Versicherer künftig Unisex-Tarife verkaufen müssen. „Alle warten auf die konkrete gesetzliche Umsetzung“, sagt Allianz-Sprecher Mario Ghiai. Unter anderem müsse die Kalkulationsverordnung geändert werden. Noch ist ungewiss, wann das dafür zuständige Bundesfinanzministerium einen Entwurf vorlegt. „Sobald der Gesetzgeber etwas sagt, werden wir loslegen“, sagt er. „Wir halten den Termin ein.“

Dass es durchaus auch ohne geänderte Kalkulationsverordnung geht, zeigt der Dortmunder Versicherer Volkswohlbund. Er verkauft schon seit Herbst 2011 eine Unisex-Rentenversicherung. Manche Versicherer ziehen zumindest in Erwägung, die neuen Verträge vor dem 21. Dezember auf den Markt zu bringen. „Für einige Produkte der Lebensversicherung prüfen wir eine mögliche vorgezogene Umstellung“, sagt Andrea Timmesfeld, Sprecherin des Generali-Konzerns, zum dem die AachenMünchener, die Generali in München und der Direktversicherer Cosmosdirekt gehören.

Die neuen Tarife sind für die Lebens- und Krankenversicherer eine Herkulesaufgabe. Für die Sachversicherer sind sie kein Problem. Abgesehen von wenigen Ausnahmen, wie bei den jungen Fahranfängern in der Kfz-Versicherung, spielt das Geschlecht hier keine Rolle. Das ist in der Lebens- und Krankenversicherung anders, weil hier die Lebenserwartung der Kunden ein wichtiger Faktor ist. Risiko-Lebenspolicen sind für Frauen heute billiger als für Männer, weil die Wahrscheinlichkeit geringer ist, dass sie während der Vertragslaufzeit sterben. Künftig ist der Beitrag für beide gleich, das ist leicht zu berechnen. Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Anpassung relativ einfach. „Das Kriterium Geschlecht hat auf die Kalkulation der Tarife weniger Einfluss als der Beruf“, sagt Aktuar Lörper.

Eine große Herausforderung ist aber die Kalkulation der Unisex-Tarife in der privaten Rentenversicherung. Hier spielt die Lebenserwartung des Kunden eine andere Rolle als bei einer klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung. Die wird bei Fälligkeit ausgezahlt, damit ist die Sache erledigt. Bei einer Rentenversicherung ist das anders. Das zu Rentenbeginn angesammelte Kapital muss bis zum Lebensende des Kunden für die Privatrente reichen. Weil Frauen im Schnitt länger leben als Männer, ist bei der Berechnung der späteren Rente für den Versicherer wichtig, wie viele Kunden und wie viele Kundinnen einer Tarifgeneration angehören.

Krankenversicherer haben ein ProblemWie kompliziert die Sache ist, zeigt der Unterschied zwischen einer privaten Renten-Police gegen Einmalbeitrag, die sofort mit der Auszahlung beginnt, und einem Vertrag, bei dem der Kunde über Jahrzehnte Kapital anspart. Tritt die erwartete Mischung von Frauen und Männern bei einer sofort beginnenden Versicherung nicht ein, merkt der Anbieter das schnell. „Das Unternehmen kann gegensteuern und den Tarif zum Beispiel schließen und einen neuen einführen“, erklärt Lörper. Bei einer über Jahrzehnte laufenden Police sieht das anders aus. Es ist ungewiss, wie viele Kundinnen und Kunden einer Tarifgeneration bis zum Ende der Ansparphase übrig bleiben, und wie viele von den übrig gebliebenen Frauen und Männern sich für eine Rente oder für eine Kapitalauszahlung entscheiden. Trotzdem muss der Versicherer schon beim Abschluss sagen können, wie hoch die spätere garantierte Rente sein wird. „Sinnvoll ist eine vorsichtige Kalkulation, um einen Sicherheitspuffer zu schaffen“, sagt Lörper. „Entstehen so Überschüsse, bekommt der Kunde sie über die Gewinnbeteiligung zurück.“ Die durch eine vorsichtige Berechnung entstehenden so genannten Risikogewinne müssen die Versicherer den Kunden zu mindestens 75 Prozent gutschreiben, 25 Prozent dürfen sie behalten. Bei der Riesterrente sind zwar schon seit 2005 Unisex-Tarife vorgeschrieben. Doch die Erfahrungen damit können die Unternehmen nur begrenzt nutzen. Nach der Ansparphase können sich Riesterkunden maximal 30 Prozent des Kapitals auszahlen lassen, der Rest muss für die Rente bleiben. „Das schafft eine größere Planungssicherheit“, sagt Lörper.

Noch viel komplizierter ist die Sache für die privaten Krankenversicherer. Frauen zahlen heute deutlich höhere Beiträge. Für sie wird es billiger. Das Problem für die Versicherer: Kundinnen können aus einem teureren alten Vertrag in einen neuen billigeren Unisex-Tarif wechseln. „Wenn das in großem Umfang geschieht, haben wir einen völlig falschen Geschlechtermix in der Kalkulation“, sagt Roland Weber, Vorstand des größten deutschen Krankenversicherers Debeka. Dabei geht es um viel Geld. Gehen mehr Frauen als berechnet in einen Tarif, sind die Beiträge zu niedrig kalkuliert. Kunden können sich gegen die dann erforderliche Prämienerhöhung wehren – mit der Begründung, der Aktuar habe die Unterkalkulation kommen sehen. Dann muss der Versicherer das fehlende Geld aus dem Eigenkapital zuschießen. Eine Simulation der Debeka: Die Kalkulation geht davon aus, dass der neue Unisex-Tarif je zur Hälfte von Frauen und Männern gewählt wird. Tatsächlich wechseln zusätzlich alle Kundinnen aus dem Bestand in diesen Tarif, die damit einen um fünf Prozent günstigeren Beitrag hätten. Die Debeka würde das 100 Mio. Euro kosten

Um solche Szenarien zu verhindern, wollte die Mehrheit der privaten Krankenversicherer durchsetzen, dass auch die Verträge in den Beständen auf Unisex umgestellt werden. Nachträglich Anpassungen hat es bereits 2007 gegeben, als die Schwangerschaftskosten auf beide Geschlechter verteilt werden mussten. Ursprünglich war das Bundesfinanzministerium zur Umstellung der Bestände bereit, dann änderten die Verantwortlichen ihre Meinung. Noch ist das nicht offiziell. Aber faktisch steht fest, dass die Bestände nicht angepasst werden. „Den Unternehmen ist die Zeit davon gelaufen“, sagt Weber. Um die Bestände rechtzeitig umstellen zu können, hätten sie bis Ende Januar Klarheit haben müssen. „Die Unisex-Tarife werden deshalb näher an den bisherigen Frauen-Tarifen sein“, sagt er. Das heißt: Für junge Männer wird es teurer, als es bei einer Bestandsanpassung nötig gewesen wäre, für Frauen sinken die Prämien weniger.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit