Randaliert der Nachwuchs mit Ritterschwert und Räuberpistole auf derKarnevalsfeier der Nachbarn, bewahrt eine Zusatzklausel in der privatenHaftpflichtpolice Eltern vor Streit
Ihre wärmende Karnevalsverkleidung als Kuh und Eisbär sollten zwei Schüler im vergangenen Jahr am Bahnhof Siegburg herausrücken. Zwei mit dem Messer bewaffnete Täter bedrohten die Jecken in der Nacht von Weiberfastnacht zu Karnevalsfreitag.
Die beiden 19-jährigen Karnevalisten zeigten Mut und lehnten ab: Ohne Fell würden sie ja frieren, belehrten sie die Räuber. Doch das beeindruckte die Angreifer wenig. Sie schleppten Kuh und Eisbär in ihre Wohnung und zwangen sie, sich aus ihren Kostümen zu schälen. Sie gaben ihnen Pullover und Hose und ließen sie ziehen.
Weil es sich um Raub gehandelt hat, wäre es wäre wohl ein Fall für die Hausratversicherung geworden. Doch die Kostüme tauchten wenig später bei Durchsuchungen wieder auf.
Kostümklau ist keine Massenerscheinung. Die meisten Jecken fügen anderen Feiernden nur unabsichtlich einen Schaden zu.
Liefern sich kleine Ritter und Piraten auf einer Party bei Freunden mit dem Schwert ein hartes Gefecht und zerschlagen dabei eine teure Vase oder werfen die Rotweinflasche um, sodass sich der edle Tropfen auf den Teppich ergießt, können die Besitzer Schadensersatz verlangen. Aber nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Waren die Eltern des anderen Kindes jedoch die ganze Zeit mit im Raum, haben die Geschädigten keinen Anspruch auf Zahlungen. Das gilt auch, wenn Kinder sich mit Pfeil und Bogen oder spitzem Prinzessinnenkrönchen gegenseitig verletzen. Das heißt: Der private Haftpflichtversicherer kommt nicht für Verluste auf.
Eltern von Kindern unter sieben Jahren sollten darauf achten, dass sie Schäden durch ihren schuldunfähigen Nachwuchs in einem Extrabaustein mitversichert haben.
Mit der Zusatzklausel stellen Eltern sicher, dass der Versicherer auch zahlt, wenn sie gut aufgepasst haben und trotzdem etwas passiert. Denn vielen ist es peinlich, wenn der Nachwuchs im Haus der Freunde randaliert. „Gerade wenn Kinder bei Nachbarn oder Freunden einen Schaden anrichten, ist es den Eltern unangenehm, und sie wollen schon aus freundschaftlichen Gründen für den Schaden aufkommen“, sagt Sascha Graunke, Schadenexperte beim Versicherer Zurich. Mit dem Extrabaustein kommt der Versicherer für einen Schaden bis zu 10 000 Euro auf.
Üblicherweise können Eltern die Zusatzklausel für kleine Kinder nicht zu einer bereits bestehenden Haftpflichtpolice hinzukauften, sondern müssen den Schutz direkt beim Abschluss eines neuen Vertrags auswählen. Viele Gesellschaften berechnen dafür keinen Aufschlag, etwa die Gothaer oder die Generali.
Verursachen beim Karneval die Erwachsenen einen Schaden, zahlt der Versicherer dann, wenn er keinen Vorsatz vermutet. „Wer angetrunken über die Straße geht, ein vorbeifahrendes Auto übersieht und einen Unfall verursacht, kann den Schaden melden“, sagt Graunke. Aber Vorsicht: „Bei bestimmten Promillewerten besteht die Gefahr des Haftungsausschlusses“, warnen Versicherungsexperten. Und wer mutwillig eine Prügelei provoziert, riskiert ebenfalls seinen Haftpflichtschutz, so Graunke.
Anne-Christin Gröger
Quelle: Financial Times Deutschland
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