Freiberuflern bietet eine Police über die Berufsgenossenschaft oft mehr alsein privater Vertrag
Friederike Krieger
Selbstständige, die sich gegen die Folgen von Unfällen absichern wollen, sollten sich nicht nur bei privaten Anbietern nach Verträgen erkundigen. „Die gesetzliche Unfallversicherung ist durchaus konkurrenzfähig zu privaten Anbietern“, sagt Marcus Kuhlmann, Geschäftsführer des Bundesverbands der Freien Berufe. „Teilweise sind die Angebote sogar besser.“
Im Gegensatz zu privaten Unternehmen, die Unfallpolicen anbieten, ist die gesetzliche Unfallversicherung Teil des Sozialversicherungssystems. Angestellte werden von ihrem Arbeitgeber pflichtversichert. Selbstständige, die keine Angestellten beschäftigen, können dagegen meist selbst entscheiden, ob sie in die gesetzliche Unfallversicherung wollen oder nicht.
Die Leistungen unterscheiden sich erheblich von denen privater Unfallversicherer. „Bei privaten Policen sind Selbstständige weltweit rund um die Uhr versichert“, sagt eine Allianz-Sprecherin. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt dagegen nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Dafür setzen die Leistungen aber früher ein. Die meisten privaten Anbieter treten erst in Aktion, wenn der Kunde nach einem Unfall bleibende gesundheitliche Schäden davongetragen hat. Abhängig vom Invaliditätsgrad zahlt der Versicherer dann einen Teil der Versicherungssumme aus.
Die gesetzliche Unfallversicherung konzentriert sich dagegen darauf, das Unfallopfer möglichst schnell wieder fit zu bekommen. „Der gesetzliche Auftrag ist, eine Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln zu erreichen, seien es medizinische, berufliche oder soziale Maßnahmen“, sagt Daniela Dalhoff von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
Die VBG ist einer der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und unter anderem für Angehörige freier Berufe zuständig. Mitarbeiter der VBG stehen schon kurz nach dem Unfall am Krankenbett und kümmern sich um die Organisation der medizinischen Behandlung. Sollte der Selbstständige bleibende gesundheitliche Schäden haben, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung, des Autos oder für eine Pflegekraft. Auch berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen sind im Leistungsspektrum enthalten, falls der Selbstständige seinen Job nicht mehr ausüben kann.
Daneben gibt es noch Geldleistungen, die sich nach der vom Selbstständigen gewählten Versicherungssumme richten. Bei der VBG beträgt sie mindestens 31 500 Euro und darf 84 000 Euro nicht übersteigen. Sind Selbstständige nach einem Unfall arbeitsunfähig, zahlt die VGB maximal 5600 Euro Verletztengeld im Monat. Bei einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit durch den Unfall gibt es eine Verletztenrente von bis zu 56 000 Euro jährlich.
Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt von der Versicherungssumme und dem Beruf ab. Ein Rechtsanwalt muss für eine Versicherungssumme von 84 000 Euro einen Jahresbeitrag von rund 266 Euro zahlen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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