Keine Strafen für Vermittler, die Provisionen weitergeben

Finanzaufsicht zieht Konsequenzen aus Urteil

Ilse Schlingensiepen , Köln

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) pocht nicht mehr auf das traditionelle Provisionsabgabeverbot für Versicherungsvermittler. Die Behörde nimmt alle Verordnungen kritisch unter die Lupe, die Vermittlern untersagen, Provisionen an Kunden weiterzugeben. Faktisch können Vermittler jetzt schon ohne Furcht vor Strafe Provisionen an die Kunden weitergeben. „Bis zum Abschluss der Prüfungen wird die BaFin keine Verfahren durchführen“, sagte ein Sprecher. Die Aufsicht zieht damit die Konsequenzen aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt.

Das Gericht hatte im Oktober 2011 der Klage des Discountfinanzvertriebs AVL stattgegeben, der sich gegen die Androhung eines Bußgelds gewehrt hatte. Mit Hinweis auf das Verbot wollte die Aufsicht das Unternehmen daran hindern, zugunsten der Kunden auf die Abschlussprovisionen eines Lebensversicherers zu verzichten. AVL berät Kunden nicht und will deshalb keine Abschlussprovision.

Die Verwaltungsrichter hatten das unter Vermittlern und Versicherern umstrittene Verbot gerügt. Sie ließen eine Sprungrevision der BaFin zum Bundesverwaltungsgericht zu, diese hat die BaFin jetzt aber zurückgezogen. AVL begrüßte das bereits als Ende des Provisionsabgabeverbots. „Damit steht dem freien Preiswettbewerb nichts mehr im Weg, und davon profitiert vor allem der Verbraucher“, sagte Geschäftsführer Uwe Lange. Ganz so weit will die BaFin nicht gehen. Das Urteil beziehe sich nur auf den konkreten Einzelfall aus der Lebensversicherung, sagte der Sprecher.

Quelle: Financial Times Deutschland

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