Wer eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach hat, sollte sich vor Risiken schützen- und daran denken, dass er auch Unternehmer ist
Die Installateure von Fotovoltaikanlagen hatten in den vergangenen Wochen Hochkonjunktur. Viele Hausbesitzer haben sich eine Anlage aufs Dach stellen lassen. Dass sie ihre neuen Module auch versichern sollten, vergessen dabei viele.
Nach Schätzungen des Bundesverbands Solarwirtschaft gab es Ende 2011 rund 600 000 sogenannte Kleinanlagen. Seit dem Jahreswechsel boomt der Markt noch einmal. Denn künftig sinkt die garantierte Vergütung für Strom aus Neuanlagen. Der Termin für die Kürzung der Solarstromvergütung wurde in letzter Minute vom 9. März auf den 1. April geschoben.
Brände, Diebstahl, Marderbiss – im Internet kursieren viele Berichte über Schäden an den Anlagen. Für den Ernstfall brauchen Betreiber eine Versicherung. „Die häufigsten Schäden im Zusammenhang mit einer Fotovoltaikanlage sind Schneelast-, Sturm- und Montageschäden“, sagt André Dinzler vom Versicherer Inter in Mannheim. „Das Risiko eines Diebstahls einer Fotovoltaikanlage hat in den vergangenen zwei bis drei Jahren erfreulicherweise an Bedeutung verloren.“ Dies hänge mit dem rasanten Preisverfall bei der Anschaffung der Anlagen zusammen, so Dinzler.
Auch Heinz B. hat erst seit Ende Februar eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach seines Reihenhauses. Der Rentner aus dem Ruhrgebiet hat seinen Versicherungsvermittler nach einer Absicherung der rund 9000 Euro teuren Anschaffung gefragt. Der hat ihm mitgeteilt, dass diese in dessen Wohngebäudeversicherung mitversichert sei. Für Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Düsseldorf ist das die günstigste Möglichkeit. Die Versicherungssumme wird erhöht, und die Prämie steigt entsprechend. „Dann hat man nur einen Vertrag.“ Wichtig ist, dass sogenannte Elementarschäden, die etwa durch Schneelast, starken Regen oder Blitzschlag entstehen können, abgedeckt sind.
Wer sich für die Einbeziehung der Anlage in die Wohngebäudeversicherung entscheidet, sollte separat eine Ertragsausfallversicherung einbauen, rät Weidenbach. Sind die Module nämlich beschädigt und produzieren deshalb keinen Strom mehr, kommt die Gebäudeversicherung für den finanziellen Ausfall nicht auf. Für den Betreiber kann das schnell zum Problem werden. „Viele haben für die Anlage einen Kredit aufgenommen, den sie weiter bedienen müssen.“
Für Versicherungsmakler Gerd Rosanowske, der sich auf den Versicherungsschutz von Fotovoltaikanlagen spezialisiert hat, ist deshalb eine separate Police das Mittel der Wahl. Spezielle Fotovoltaikversicherungen, die mittlerweile viele Versicherer im Angebot haben, sind Allgefahrendeckungen. Im Unterschied zur Gebäudeversicherung zahlen sie auch bei Diebstahl der Module. Auch die Ertragsausfallkomponente gehöre bei kleineren Anlagen mittlerweile zum Standard solcher Policen, sagt Rosanowske. Bei den üblichen Haushaltsanlagen sei ein guter Schutz etwa ab 75 Euro Jahresprämie erhältlich.
„Die Produkte werden immer besser“, glaubt der Kölner Makler. Mittlerweile gäbe es etwa eine Klausel, die den technologischen Fortschritt berücksichtigt: Wird eine zehn Jahre alte Anlage komplett zerstört, erhält der Versicherungsnehmer eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende neue Vorrichtung. Bei älteren Policen sei nur der Zeitwert ersetzt worden, was mit hohen finanziellen Schäden verbunden war, so Rosanowske.
Viele Hersteller von Fotovoltaik-Modulen werben mit langjährigen Garantien, teilweise bis zu 20 Jahren. Tritt ein technischer Schaden auf, erweisen sich solche Garantien allzu häufig als wertlos, kritisieren Verbraucherschützer. Dagegen könne man sich nicht versichern, sagt Makler Rosanowske. Der Versicherer zahlt bei einem Ausfall für eine gewisse Zeit eine Entschädigung, besteht ansonsten aber auf einer Reparatur. Und die muss dann der Kunde zahlen, wenn er sich mit dem Hersteller nicht einigen kann.
Noch einen weiteren Aspekt vergessen private Sonnenstromerzeuger häufig: Wer auf seinem Dach Strom produziert und in das öffentliche Stromnetz einspeist, wird damit zum Unternehmer. Deshalb muss er sich auch absichern gegen mögliche Schäden, welche die Anlage oder der Strom Dritten verursachen. „Denkbar ist etwa, dass ein Teil der Anlage vom Dach fällt und das Auto des Nachbarn beschädigt“, sagt Verbraucherschützerin Weidenbach. Einige Versicherer bieten an, das Risiko in der üblichen Privathaftpflicht mitzuversichern. Das sollte man sich dann aber in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen, rät Rosanowske. Ansonsten benötige man eine spezielle Betreiberhaftpflicht für Fotovoltaikanlagen.
Katrin Berkenkopf
Quelle: Financial Times Deutschland
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