MDAX-Konzern wettert gegen neue EU-Regeln
Herbert Fromme , Hannover
Der MDAX-Konzern Hannover Rück droht damit, Deutschland den Rücken zu kehren und sich in einem anderen EU-Land niederzulassen, sofern die neuen Aufsichtsregeln Solvency II so kommen wie geplant. Zugleich ändert der weltweit drittgrößte Rückversicherer seine Rechtsform von einer deutschen Aktiengesellschaft (AG) hin zu einer europäischen Societas Europaea (SE). „Die Rechtsform der SE ermöglicht es uns, den Sitz innerhalb der EU zu verlegen“, sagte Konzernchef Ulrich Wallin gestern in Hannover. „Diese Freiheit kann in Abhängigkeit von der regulatorischen Entwicklung wertvoll sein.“
Mit seiner Drohung versucht Hannover Rück, Druck auf Brüssel auszuüben. Zudem ruft der Konzern Bundestags- sowie Europaabgeordnete aus seiner Region auf den Plan, die den Abbau von Arbeitsplätzen und Verlust von Wählerstimmen fürchten könnten. In der EU gehen die Beratungen über das neue Aufsichtsrecht Solvency II in die letzte Runde. Die Behandlung sogenannter Gruppenmodelle stört die Hannoveraner.
Nach Solvency II müssen alle Versicherer Eigenkapital je nach Risiko vorhalten – wer zum Beispiel Pharmarisiken abdeckt oder in Aktien investiert, braucht mehr Kapital als Unfallversicherer oder Gesellschaften, die in Anleihen anlegen. Für die genaue Berechnung haben die Aufseher ein Standardmodell vorgelegt. Doch bei Spezial- und Rückversicherern würde das zu Mehranforderungen an die Kapitalunterlegung führen. Deshalb dürfen sie eigene Modelle bauen, die Aufsicht muss sie genehmigen.
Versicherungsgruppen können sogar ein Gruppenmodell einrichten. Darum geht es Hannover Rück: Das Unternehmen gehört zu 50,2 Prozent zu Talanx, das seinerseits vom Versicherungsverein HDI VVaG kontrolliert wird. Nach jetzigen Stand von Solvency II darf Hannover Rück kein eigenes Gruppenmodell nutzen, sondern nur das von HDI VVaG. „Wären wir im EU-Ausland angesiedelt, dürften wir ein eigenes Gruppenmodell nutzen“, so Finanzchef Roland Vogel.
Er wollte nicht beziffern, wie groß der Unterschied in der Kapitalanforderung wäre. „Möglicherweise gibt es gar keinen Unterschied.“ Es sei aber sehr wohl möglich, dass der Rückversicherer aus Sicht von Anlegern und Ratingagenturen ohne eigenes Gruppenmodell stark benachteiligt wäre.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo