Nebelkerzen aus dem Hauptquartier der Assekuranz

Verband der Versicherer weist Fakten zurück – und bestätigt sie

Wer mit Versicherungen zu tun hat, macht immer wieder eine erstaunliche Erfahrung: Versicherer bestreiten etwas empört, um dann die Fakten zu bestätigen. So macht es auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in der aktuellen Ausgabe seiner „Positionen“. In der Publikation gibt es eigens eine Rubrik zum Journalisten-Bashing. Unter „Gegenpositionen“ zieht der Verband mit Überschriften wie „Schlicht unseriös!“ oder „Starkes Stück“ über Zeitungsberichte her, die ihm nicht passen. In der aktuellen Ausgabe geht es um „Ein Missverständnis“.

„Bei einem Schaden versuchen Versicherer immer wieder, sich aus der Affäre zu ziehen“, hatte Bärbel Schönhof von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft der FTD zum Umgang von privaten Haftpflichtversicherern mit Demenzkranken gesagt. Sie rät, die Versicherung über die Erkrankung zu informieren und den Schutz gegebenenfalls auszuweiten. So sind Kranke und Angehörige bei einem Schaden auf der sicheren Seite. Ein Missverständnis, schreibt der Verband. Ein Missverständnis? Eine Demenz sei keine Gefahrenerhöhung wie das Baugerüst am Wohnhaus, mit dem die Einbruchgefahr steige, heißt es in den „Gegenpositionen“. Deshalb müsse auch keine Meldung erfolgen.

Sei ein an Alzheimer Erkrankter schuldfähig, muss der Versicherer auf jeden Fall zahlen. Sei die Erkrankung aber so weit fortgeschritten, dass der Patient schuldunfähig ist, nicht. Die Haftpflichtversicherung wird jetzt zur Rechtsschutzversicherung und erklärt dem Geschädigten, warum der auf seinem Schaden sitzen bleibt.

Aber: Angehörige von Patienten mit einer Demenz wollen nach einem Schaden keinen juristischen Exkurs. Sie wollen, dass der Schaden bei Freunden, Nachbarn oder im Geschäft ersetzt wird. Auf diese Idee ist auch der GDV gekommen. Eine Zahlung sei oft opportun, heißt es. Und: „Will man das erreichen, kann ein Gespräch mit dem Versicherer sinnvoll sein, um eine zusätzliche Deckungskomponente zu vereinbaren.“ Aha. Ein Dank an den GDV für die Klarstellung.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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