Tour d’Elektro mit der Assekuranz

Vor der Fahrt mit dem E-Bike sollten Nutzer ihre privateHaftpflichtversicherung prüfen

Früher musste der Onkel mit der Raucherlunge das Haus hüten, wenn der Rest der Familie zur Fahrradtour aufbrach. Heute können Radler mit schwacher Kondition dank Elektrofahrrad problemlos Dutzende Kilometer zurücklegen. Bei diesen Rädern unterstützt ein batteriebetriebener Motor den Fahrer. Nach Schätzungen des Zweirad-Industrie-Verbands sind deutschlandweit rund 900 000 E-Bikes unterwegs – von rund 70 Millionen Fahrrädern. Damit E-Biker nach einem Unfall nicht selbst für den Schaden aufkommen müssen, sollten sie allerdings einen Blick in ihre private Haftpflichtpolice werfen.

Denn E-Bike ist tatsächlich nicht gleich E-Bike. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat Grundsatzentscheidungen dazu getroffen. Seine Empfehlungen finden sich in der Regel in Gesetzen wieder, was in diesem Fall aber noch nicht geschehen ist.

Langsame Gefährte kommen mit Motorunterstützung auf eine Geschwindigkeit von maximal 25 Kilometern in der Stunde. Dazu gehören auch Räder mit Anfahrhilfen, bei denen der Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von sechs Kilometern nicht treten muss. „Diese Räder gelten nach den Beschlüssen des Verkehrsgerichtstags als Fahrräder“, sagt Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des Zweirad-Industrie-Verbands.

Mit der offiziellen Anerkennung als Fahrrad wäre verbunden, dass etwa bei einem Unfall die private Haftpflichtversicherung des Benutzers für den Schaden aufkommen müsste. Das ist aber noch nicht amtlich. Folge: Die Haftpflichtversicherer handhaben die Frage unterschiedlich. „Wir raten Kunden, den Versicherer zu fragen, ob das E-Bike inbegriffen ist“, sagt Neuberger. Da bei den Elektrorädern durchaus eine Unfallgefahr besteht, rät er Fahrern dazu, eine private Haftpflichtversicherung abschließen.

E-Bikes, die schneller als 25 Kilometer in der Stunde fahren, gelten als Mofa oder je nach Leistung sogar als Kleinkraftrad. Für sie ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb müssen sie auch ein Versicherungskennzeichen haben. Zusätzlich zur Haftpflicht können Besitzer eine Diebstahlversicherung abschließen. Die Hausratversicherung ist hier nicht zuständig.

Ob sie zahlt, wenn ein langsameres Elektrorad gestohlen wird, hängt vom Vertrag ab. Bei Zurich, neben dem Düsseldorfer Arag einer der großen Anbieter von speziellen Fahrradpolicen, sind E-Bikes wie reguläre Fahrräder bis zu einem Wert von 1000 Euro in der Hausratpolice versichert. „Da elektrisch betriebene Fahrräder aber meist zwischen 1000 Euro und 2000 Euro kosten, ist es sinnvoll, die Höhe der Deckungssumme innerhalb der Hausratversicherung zu erhöhen – gerade dann, wenn das Rad viel draußen abgestellt wird“, sagt eine Sprecherin von Zurich. Bei vielen Anbietern sind Fahrräder in der Hausratversicherung nicht automatisch inbegriffen, oder wenn, sind E-Bikes ausgeschlossen. Eine Alternative zur Ausweitung der Hausratpolice sind Spezialdeckungen, die Fahrradklubs, Händler oder Makler vertreiben.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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