Erfolg beim Golf kann man versichern. Wichtiger ist aber dieHaftpflichtpolice
Jonas Tauber
Den Ball direkt vom Abschlag ins Loch zu spielen ist der Traum jedes Golfers. Für das Hole-in-One muss einfach alles stimmen: Schlägerwahl, Schwung, Auftreffpunkt. Für Pfennigfuchser ist der direkte Treffer aber ein Albtraum. Traditionell muss der Schütze nach dem Topschlag eine Runde im Klubhaus schmeißen. Gegen diesen finanziellen Schaden kann er sich versichern. Hansemerkur zahlt die Zeche, wenn der Glückliche einen Golferschutzbrief besitzt. Das Risiko ist aber gering. Von den mehreren Hundert Kunden hat noch keiner so einen Schaden gemeldet.
Der Schutzbrief für Golfer kann noch mehr. Das Rundum-sorglos-Paket bietet weltweiten Schutz der Golfausrüstung vor Diebstahl oder Beschädigung sowie die Übernahme des Klubmitgliedsbeitrags, wenn der Versicherungsnehmer etwa wegen Krankheit für eine Saison ausfällt. Kostenpunkt: 76 Euro jährlich.
Die können sich Rasensportler getrost sparen, findet Justiziar Marc Seymer vom Deutschen Golf Verband (DGV). Wirklich wichtig ist für Golfer eine Versicherung für den Fall, dass sie anderen einen Schaden zufügen – wenn ein Golfball die falsche Flugbahn nimmt, den Sportwagen auf einem angrenzenden Parkplatz beschädigt oder sogar einen Passanten oder Mitspieler verletzt. Ob die private Haftpflichtversicherung zahlt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab, sagt Seymer. Manche Policen schließen solche Schäden aus.
Spielen Golfer auf der Anlage eines Klubs oder Vereins, der Mitglied im DGV ist, sind sie über den Verband haftpflichtversichert. Er hat eine Vereinbarung mit der Allianz. Die Police hat außerdem eine Rechtsschutzkomponente. Das bedeutet: Der Spieler bekommt Unterstützung, wenn geklärt werden muss, ob er wirklich für den Schaden verantwortlich ist. Ist ein Golfer Mitglied in einem Klub, der beim DGV registriert ist, hat er Haftpflichtschutz auf allen Plätzen, auf denen er spielt – und zwar auch im Ausland. Gelegenheitsspieler ohne Klub sollten dagegen darauf achten, dass sie auf Sportanlagen spielen, die zum DGV gehören. „Das trifft für alle Klubs und Vereine zu, in denen Mitglieder den Sport ernsthaft betreiben“, sagt Stefanie Lindemann vom Golfverband Nordrhein-Westfalen. Nur Golfer, die über ihren Klub beim DGV registriert sind, verfügen über ein offizielles Handicap – Voraussetzung für die Teilnahme an Wettkämpfen.
Über die Landessportverbände sind Mitglieder von Klubs außerdem über die Sportversicherung des Anbieters Arag bei Unfällen abgesichert. „Die Leistungen der Unfallversicherung sind bundesweit nicht einheitlich“, sagt Arag-Sprecherin Brigitta Mehring. Dazu gehörten eine Invaliditäts- und Todesfallleistung sowie Rehamaßnahmen zur Wiederherstellung nach einem Unfall. Der Vertrag ersetze keine private Unfallversicherung, sagt sie. Dass Golfer sich bleibende Verletzungen zuziehen, kommt kaum vor, sagt DGV-Mann Seymer. Jeder müsse aber selber wissen, ob er eine Unfallversicherung abschließt.
Quelle: Financial Times Deutschland
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