Versicherer sollen nach dem Willen von Versicherungsombudsmann Günter Hirsch künftig nicht mehr so leicht Grundsatzurteile verhindern können. Er fordert mehr Kompetenzen für den Bundesgerichtshof (BGH). Wenn dem BGH eine entscheidungsreife Streitsache vorliege, deren Klärung von allgemeinem Interesse sei, sollten die obersten Richter auch dann entscheiden dürfen, wenn eine Partei die Revision zurückzieht, sagte Hirsch auf einer Fachtagung in Hamburg. Die Rücknahme der Revision in letzter Minute ist bei Versicherern eine beliebte Strategie, Grundsatzurteile zu vermeiden, wenn sie ein negatives Urteil erwarten. Verbraucherschützer und Juristen kritisieren diese Praxis scharf. Eine ähnliche Regelung praktiziere bereits das Bundesverfassungsgericht, sagte Hirsch. Bei Fällen mit grundsätzlicher Bedeutung darf das Gericht auch dann entscheiden, wenn der Beschwerdeführer verstirbt. Eine Ausdehnung seiner Kompetenzen könnte der BGH aber nicht im Alleingang durchziehen.
„Der Gesetzgeber muss tätig werden“, sagte Hirsch.Friederike Krieger
Quelle: Financial Times Deutschland
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