Neues Gesetz soll Haftungsrisiken von Anwälten und Wirtschaftsprüfernbeschränken
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, die in Partnerschaften organisiert sind, müssen mittelfristig mit steigenden Beträgen für ihre Berufshaftpflichtversicherung rechnen. Grund dafür ist ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ). Das Gesetz soll voraussichtlich Anfang 2013 in Kraft treten. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will die Rechtsform „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ (PartGmbH) für Anwalts- und Steuerberaterkanzleien einführen, mit der die Freiberufler ihre Haftungsrisiken beschränken können.
Parallel will die Ministerin die Mindestversicherungssumme für Berufshaftpflichtversicherungen anheben, um geschädigte Mandanten zu schützen. Für reine Rechtsanwaltskanzleien soll sie dann bei 2,5 Mio. Euro pro Mandat und Partner liegen. Das ist das Zehnfache der bislang für Rechtsanwälte gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssumme.
Mit einer Berufshaftpflichtpolice schützen sich Unternehmer und Freiberufler vor Schadensersatzansprüchen durch Kunden oder Mandanten. Für bestimme Berufsgruppen wie selbstständige Anwälte oder Wirtschaftsprüfer ist die Police Pflicht. Bei angestellten Juristen kümmert sich meist der Arbeitgeber um eine Police.
Die Versicherer rechnen damit, dass sich die Prämien für die Policen zum Teil massiv verteuern werden. Denn dann verschiebt sich das Risiko vom Privatvermögen der Freiberufler auf die Assekuranz. „Die Versicherer müssen eine dem Risiko entsprechende Prämie kalkulieren“, sagt Frederik Boese, Haftpflichtexperte beim Dortmunder Versicherungsmakler Leue & Nill. „Es ist davon auszugehen, dass die Preise für Deckungen teurer werden.“ Die Allianz hat angekündigt, zu gegebener Zeit mit neuen Verträgen auf den Markt zu kommen. „Wir werden zeitnah mit einem entsprechenden Produkt reagieren, wenn der Entwurf in ein Gesetz umgesetzt wurde“, sagt eine Sprecherin.
Derzeit stehen deutsche Kanzleien vor dem Problem, dass in klassischen Sozietäten jeder Partner für den anderen mit seinem Privatvermögen haftet. Der Bundesgerichtshof hat zudem entschieden, dass Partner sogar dann für berufliche Fehler ihrer Kollegen persönlich haften müssen, wenn diese vor ihrem Eintritt in die Partnerschaft begangen worden sind und der Anwalt den Fehler gar nicht mehr ausbügeln kann (Az.: IX ZR 12/09).
Das kann für Freiberufler riskant werden. Gerade in großen Kanzleien arbeiten unterschiedlich spezialisierte Teams für einen Mandanten, ohne die Arbeit der anderen inhaltlich voll überblicken zu können. „Das Risiko wollen viele Großkanzleien nicht eingehen und weichen in die britische Rechtsform der Limited Liability Partnership (LLP) aus, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist“, sagt ein Sprecher des BMJ. „Mit der neuen Rechtsform wollen wir den Bedürfnissen der deutschen Sozietäten entsprechen und ein im deutschen Recht verankertes Pendant anbieten“, so der Sprecher.
Anne-Christin Gröger
Quelle: Financial Times Deutschland
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