Wollen Kunden ihren privaten Krankenversicherungsschutz ändern, sollten siees jetzt tun
Wer mit dem Gedanken spielt, seinen privaten Krankenversicherungsvertrag zu ändern, sollte das rasch in Angriff nehmen. Zögern Männer zu lange, kann das teuer werden. Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen die privaten Krankenversicherer neuen Kunden nur noch Unisextarife verkaufen. Das sind Policen, bei denen sämtliche Bedingungen für Männer und Frauen gleich sind. Für bestehende Verträge gilt das Unisexgebot nicht – auf den ersten Blick. Denn bei einschneidenden Änderungen wird aus dem alten ein neu abgeschlossener Vertrag mit den neuen geschlechtsneutralen Bedingungen. Das hat für Männer mit einem Alter bis Anfang 60 steigende Beiträge zur Folge.
Bislang kalkulieren die privaten Krankenversicherer für Frauen und Männer unterschiedliche Tarife mit verschiedenen Preisen. Beim Marktführer Debeka zahlt eine 30-jährige neue Kundin heute 434 Euro im Monat, ein gleichaltriger Mann 350 Euro. Die Versicherer begründen die höheren Prämien für Frauen mit ihrer längeren Lebenserwartung. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen die Unternehmen künftig bei allen neuen Verträgen keine geschlechtsspezifischen Unterschiede mehr machen. Für privat krankenversicherte jüngere Männer und ältere Frauen werden die Prämien steigen, aber für jüngere Frauen und ältere Männer nicht deutlich sinken.
Denn die Versicherer werden die neuen Tarife sehr vorsichtig kalkulieren. Sie fürchten, dass viele Kundinnen aus einem teuren alten in einen günstigeren neuen Unisextarif gehen. „Wir gehen davon aus, dass die heutige Geschlechterverteilung unzureichend ist für die Berechnung der künftigen“, sagt Roland Weber, Vorstand der Debeka. Die Branche erwartet, dass bei einem Beitragsvorteil von mehr als 30 Prozent immerhin 40 Prozent der infrage kommenden Kundinnen den Vorteil nutzen werden, bei einer Differenz von einem Fünftel werden 30 Prozent wechseln.
Bei der Berechnung der Unisexverträge gehen die Versicherungsmathematiker deshalb davon aus, dass der Anteil der Frauen zunächst sehr viel höher ist als heute in den bestehenden Tarifen. Für die Festlegung der Preise ist der Geschlechtermix eine der entscheidenden Variablen. Deshalb werden sich die Prämien nicht einfach in der Mitte der heutigen Beiträge für Männer und Frauen treffen. Sie werden nah an den Preisen der jetzigen Frauentarife liegen.
Wechseln Männer in Zukunft ihren Tarif oder nehmen Änderungen an ihrer Police vor, die formal wie ein neuer Vertrag gewertet werden, wird es für sie deutlich teurer. „Die Unisexkalkulation muss immer dann gelten, wenn eine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, die die ausdrückliche Einwilligung beider Parteien erfordert“, erklärt Weber. Dazu gehört nicht die Beitragsanhebung, denn für die braucht der Versicherer nicht das Einverständnis des Kunden. Auch die Meldung eines neu geborenen Kindes fällt nicht unter diese Regelung. Der Vertrag des Kindes wird als Unisextarif geführt, auch wenn die Policen der Eltern als sogenannter Bisextarif geführt werden. Bei vielen möglichen Änderungen ist noch unklar, wie sie gewertet werden, etwa wenn der Kunde zusätzliche Leistungen vereinbaren oder seine Eigenbeteiligung ausbauen will, um den Beitrag zu senken. „Vieles werden die Gerichte entscheiden müsseny“, erwartet Weber.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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