Was EM-Schlachtenbummler in der Auto- und Krankenversicherung beachten müssen
Wenn am Samstag die DFB-Herrenauswahl in Lemberg gegen die portugiesische Nationalmannschaft antritt, wird manchen Fan das Fernweh packen. Vor spontanen Reisen in die Ukraine sollten EM-Touristen aber ihre Versicherung checken. Die Ukraine ist anders als Polen kein Mitglied der Europäischen Union (EU), deshalb gelten für eine Reise dorthin bestimmte Besonderheiten.
Wer mit dem Auto in das Land reisen will, muss die grüne Internationale Versicherungskarte im Gepäck haben. „Sie gilt als Nachweis, dass das Auto haftpflichtversichert ist“, sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die „grüne Karte“ bekommen Autobesitzer unkompliziert bei ihrem Versicherer. Allerdings: Nicht jeder Vertrag sieht eine Deckung für die Ukraine vor, bei manchen ist der Schutz auf die EU und Länder des Europäischen Wirtschaftsraums beschränkt. Für welche Länder Deckung besteht, steht auf der Karte. Ist die Ukraine nicht aufgeführt, braucht der Autofahrer einen Zusatzschutz.
Auch um den eigenen Wagen zu schützen, ist möglicherweise mehr Abdeckung nötig. Wer keine Vollkaskoversicherung, aber ein mehr oder weniger wertvolles Fahrzeug hat, sollte eine Aufstockung erwägen. „In der Ukraine gelten andere Regeln als in der EU“, sagt Schweda. „Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss mit einer erheblich geringeren Entschädigung rechnen.“
Reisen nach Polen sind unkompliziert, weil das Land zur EU gehört. „Die grüne Karte ist hier nicht zwingend erforderlich“, sagt Schweda. Trotzdem sollten Schlachtenbummler sie mitnehmen, selbst wenn sie nicht in die Ukraine fahren: „Nach einem Unfall ist sie sehr nützlich, weil alle wichtigen Daten auf der Karte stehen, zum Beispiel die Versicherungsnummer.“ Bei einem Unfall können Geschädigte über den Zentralruf der deutschen Autoversicherer den Versicherer des Verursachers ermitteln. Sinnvoll ist außerdem, das Formular „Europäischer Unfallbericht“ mitzunehmen. Das ist ein Vordruck für ein Unfallprotokoll, mit dem die wichtigsten Daten über Beteiligte, Versicherung und Unfallgeschehen erfasst werden.
Für den Krankenversicherungsschutz gilt: Zwischen der Ukraine und der Bundesrepublik besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Gesetzlich Krankenversicherte sollten deshalb eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Die gibt es ab 10 Euro und, sie kann auch kurzfristig abgeschlossen werden. Meisterschaftstouristen mit einer privaten Krankenversicherung haben europaweiten Schutz. Bei Urlaubsreisen ins außereuropäische Ausland gilt die Deckung für einen Monat, sagt Jens Wegner, Sprecher des Verbands der privaten Krankenversicherung. „Aber auch wenn Kunden diesen Schutz haben, empfehlen wir den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung.“ Denn wer verunglückt oder verletzt wird, hat auch mit einer privaten Krankenpolice keinen Anspruch auf den Rücktransport.
Bei anderen Verträgen ist die Sache unkompliziert. Private Unfall- und Haftpflichtversicherungen bieten in der Regel eine weltweite Deckung. Auch die Hausratversicherung kommt unter Umständen für Schäden auf, etwa wenn etwas aus dem verschlossenen Hotelzimmer gestohlen wird oder Urlauber ausgeraubt werden.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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