Der Streit um Vergünstigungen für Kunden, die der Anwaltsempfehlung ihres Rechtsschutzversicherers folgen, geht vor den Bundesgerichtshof (BGH). Die HUK-Coburg legt Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (Az.: 3 U 236/11) ein, das eine Regelung des Versicherers zur Eigenbeteiligung kassiert hatte. Danach steigt die Eigenbeteiligung nach einem Schaden für Kunden nicht, wenn sie einen von dem Unternehmen vorgeschlagenen Anwalt nehmen. Die Rechtsanwaltskammer München sieht darin eine unzulässige Einschränkung der freien Anwaltswahl. In der ersten Instanz war die Anwaltskammer gescheitert, in der zweiten hatte sie gewonnen. Weil viele Rechtsschutzversicherer vergleichbare Klauseln wie die HUK-Coburg haben, würde ein Grundsatzurteil des BGH zahlreiche Kunden betreffen.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo