Der britische Versicherer Clerical Medical hat erneut eine schwere Schlappe vor Gericht erlitten. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München haftet der Versicherer für die unzureichenden Darstellungen im Prospekt seines Anlageprodukts Europlan (Az.: 17 U 535/11). Nach Auffassung der Richter waren im Prospekt Risiken nicht oder nur unzureichend beschrieben. Außerdem seien von den Verkäufern vorgelegte Berechnungen irreführend und unrichtig gewesen. Clerical Medical muss den Vertrag jetzt rückabwickeln und dem Anleger 114 000 Euro zahlen. Rund 1400 weitere Anleger haben bei Clerical Medical insgesamt schätzungsweise 300 Mio. Euro in Verträge nach dem Modell Europlan gesteckt, so der Anwalt des Klägers, Hans Witt. Die Münchner Richter haben die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen, dagegen hat Clerical Medical allerdings Beschwerde eingelegt. Im Februar hatte Clerical Medical die Ansprüche einer Klägerin befriedigt, um ein Grundsatzurteil des BGH zu verhindern.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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