Dortmunder Versicherungsverein beginnt Zwangsausschluss
Herbert Fromme , Köln
Die Mannheimer Versicherungsgruppe verliert den letzten Rest Eigenständigkeit und verschwindet von der Börse. Der Versicherungsverein Continentale Krankenversicherung in Dortmund macht den Minderheitsaktionären ein Übernahmeangebot und leitet den Zwangsausschluss (Squeeze-out) ein. Rund acht Prozent der Mannheimer-Aktien sind im Streubesitz, den Rest hält die Continentale.
Damit ist die Mannheimer als eigene Versicherungsgruppe nach 133 Jahren Vergangenheit. Zum Verhängnis wurde der Gesellschaft eine hochriskante Spekulation auf die Entwicklung der Aktienkurse unter dem damaligen Vorstandschef Hans Schreiber, die 2002 zur Schieflage des Lebensversicherers führte.
Die Mannheimer Lebensversicherung musste das Geschäft einstellen, die von der Branche gegründete Auffanggesellschaft Protektor übernahm 2003 die 344 000 Verträge. Ende 2003 sicherte sich die österreichische Uniqa die Mehrheit am Rest des angeschlagenen Konzerns, der aus der Schadengesellschaft, dem Krankenversicherer und einem kleinen Internetlebensversicherer bestand.
Die Uniqa scheiterte jedoch mit ihrem Plan, mit der Mannheimer ihre Präsenz in Deutschland deutlich auszubauen. Im Juni 2012 verkauften die Österreicher die Tochter an die Continentale – dort ist ihr früherer Deutschland-Statthalter Helmut Posch Konzernchef. Der Dortmunder Krankenversicherer will mithilfe des zugekauften Unternehmens die Schaden- und Unfallversicherung weiter ausbauen. Die private Krankenversicherung ist politisch unter Druck und margenschwach.
Mannheim wird künftig vierter Direktionssitz der Continentale, der Sachversicherer Mannheimer Versicherung agiert als eine von sechs operativen Gesellschaften des Konzerns. Der Krankenversicherer wird wahrscheinlich in die Obergesellschaft integriert. Betriebsbedingte Kündigungen – in Mannheim arbeiten 880 Angestellte – soll es aber nicht geben.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo