Gerhard Cromme macht Platz für Multiaufseherin Christine Bosse frei
Der Versicherungskonzern Allianz hat Aufsichtsratsmitglied Gerhard Cromme zum 15. August aus seinem Amt entlassen. Bereits auf der Hauptversammlung im Mai war zwar angekündigt worden, dass der Chefkontrolleur von Siemens und ThyssenKrupp sein Mandat nach fast elf Jahren niederlegen wird. Doch seine designierte Nachfolgerin Christine Bosse konnte das Amt bislang noch nicht antreten, da die Dänin noch durch eine Wettbewerbsklausel gesperrt war. Nun hat das Amtsgericht München den Weg für den Einzug der 51-jährigen Versicherungsexpertin in das Allianz-Gremium frei gemacht. Cromme hatte das Amt seit Mai bislang noch übergangsweise weitergeführt. Die endgültige Wahl durch die Aktionäre soll zur nächsten Hauptversammlung 2013 erfolgen.
Die Juristin Bosse war bis November 2011 Chefin des dänischen Allianz-Konkurrenten Tryg Forsikring. Nach ihrem Abgang durfte sie eine Zeit lang keinen Posten bei einem Wettbewerber übernehmen. 25 Jahre war sie in verschiedenen Positionen für Tryg Forsikring tätig. Unter anderem war sie als Leiterin der Abteilung Underwriting für die Risikobewertung und Preisfindung für Versicherungen verantwortlich. 2003 stieg Bosse zur Vorstandsvorsitzenden auf. Sie gehört zu den Vorzeigemanagerinnen ihres Landes und hat bereits zahlreiche Aufsichtsratsposten übernommen. Bis vor Kurzem saß sie im Kontrollgremium des Rückversicherers Amlin. Weiterhin ist sie im obersten Führungsgremium des dänischen Farbenherstellers Flügger, der schwedischen Nordea-Bank und dem norwegischen Konzern Aker tätig.
Die Allianz verfolgt seit einiger Zeit eine gezielte Frauenförderung. Für jede Führungsposition müssen im Talentpool drei Nachfolgekandidaten bereitstehen, darunter mindestens eine Frau. Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern. Vier davon sind Frauen – neben Bosse noch Allianz-Betriebsratschefin Gabriele Burkhardt-Berg, Allensbach-Chefin Renate Köcher und Verdi-Vertreterin Ira Gloe-Semler.
Anne-Christin Gröger
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo