Private Haftpflichtversicherung schont Vermögen und Nerven
Anja Krüger
Eine private Haftpflichtversicherung ist ein Muss. Das ist einer der wenigen Punkte, in dem sich Verbraucherschützer, notorische Branchenkritiker und Versicherer einig sind. Trotzdem haben drei von zehn Haushalten keine Police. Das ist riskant: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen – ob es 10 Euro für die zerbrochene Ikea-Vase oder 2 Mio. Euro für das querschnittgelähmte Unfallopfer sind. Police ist nicht gleich Police. Ein Blick auf die Details lohnt sich, um zu sehen, ob die Versicherung wirklich dem eigenen Schutzbedürfnis entspricht. Denn ist das nicht der Fall, drohen bei Schäden böse Überraschungen.
Versicherungssumme Die Deckungssumme sollte mindestens 3 Mio. Euro, besser 5 Mio. Euro betragen, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Eine Familie bekommt einen guten Vertrag schon für weniger als 60 Euro im Jahr, Singles für rund 40 Euro. Der Versicherer zahlt, wenn der Kunde einer nicht mit ihm im selben Haushalt lebenden Person ohne Absicht einen Schaden zugefügt hat. „Für Schäden, die während der Berufsausübung entstehen, zahlt die Versicherung nicht“, sagt Weidenbach.
Büros chlüssel weg Einen Berührungspunkt zum Beruf kann die private Haftpflicht haben: den Büroschlüssel. Wer aus beruflichen Gründen Schlüssel hat, die zu einer sehr teuren Schließanlage gehören, sollte eine Police mit Schlüsselklausel haben. Manche Anbieter zahlen bei Schlüsselverlust überhaupt nicht, andere 1600 Euro, einige 50 000 Euro. Ob neben den Schlüsseln für die Privatwohnung auch die beruflich genutzten versichert sind, hängt vom Vertrag ab.
Kinder Jungen und Mädchen unter sieben Jahren gelten als nicht schuldfähig, sie – und damit ihre Eltern – müssen für einen Schaden nicht haften. Im Straßenverkehr liegt die Grenze bei zehn Jahren. Wenn niemand haften muss, zahlt auch die private Haftpflichtversicherung nicht. Sie kommt nur auf, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Das ist aber nicht der Fall, wenn der Vater drei Minuten wegschaut und die Tochter den Ball in die Fensterscheibe des Nachbarn schießt. Für solche Schäden kommt die Versicherung auf, wenn die Eltern eine Police abschließen, die auch Zahlung bei Schäden durch deliktunfähige Personen vorsieht.
Klamme Schädiger Dass immerhin 30 Prozent der Verbraucher keine Haftpflichtversicherung haben, ist für die Anbieter der Policen ärgerlich, weil ihnen Prämien entgehen. Für den Geschädigten kann es eine Katastrophe sein, wenn der Verursacher keine Haftpflichtpolice und kein Geld hat. „Das kommt selten vor, aber wenn es geschieht, geht es meistens um richtig viel Geld“, sagt Weidenbach. Sie hält deshalb den Abschluss eines speziellen Zusatzbausteins für sinnvoll, die sogenannte Forderungsausfalldeckung. Dann zahlt die eigene Versicherung für den Schaden, den ein anderer verursacht hat. Allerdings: Diesen Joker ziehen können Kunden erst, wenn sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben.
Freundschaftsdienste Beim Umzug des besten Freundes ist dem Helfer ausgerechnet der tolle neue Fernseher aus der Hand gefallen. Rechtlich sind weder der helfende Freund noch dessen privater Haftpflichtversicherer dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Nachfragen lohnt sich aber, weil einige Gesellschaften unter bestimmten Umständen aus Kulanz zahlen. Manche bieten auch eine spezielle Klausel für Gefälligkeitsschäden an.
Vierbeiner In vielen Bundesländern ist eine spezielle Hundehalterhaftpflichtversicherung Pflicht. In der privaten Haftpflicht sind Hunde nur sehr eingeschränkt mitversichert, und das auch nur für Kunden, die schon eine Police haben. „Zwischen der Anschaffung des Hundes und der Fälligkeit des nächsten Beitrags nach Kauf des Vierbeiners ist dieser mitversichert“, sagt Weidenbach. Danach ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung erforderlich.
Hobbys Extremsportler und Abenteuerlustige sollten sich vergewissern, dass ihre private Haftpflichtpolice oder eine andere Versicherung ihre speziellen Risiken abdeckt. Motor- oder Flugsportler zum Beispiel brauchen in der Regel eine zusätzliche Absicherung. Wer seinem Hobby in einem Verein oder einem Klub nachgeht, ist sehr oft über den Mitgliedsbeitrag nicht nur haftpflicht-, sondern auch unfallversichert.
Eigenbeteiligung Versicherer gewähren einen Preisnachlass, wenn der Kunde bereit ist, im Ernstfall einen Teil des Schadens selbst zu tragen. Die Ersparnis ist zwar gering. „Kleinere Schäden selbst zu tragen kann sich aber lohnen“, sagt Weidenbach. Kündigen Versicherer wegen häufiger Schäden, ist es schwer, bei einem anderen eine neue Police zu bekommen.
Kein Geld Der Versicherer zahlt nicht, wenn der Kunde mit Absicht einen Schaden verursacht hat. Auch bei allem, was im Zusammenhang mit dem Gebrauch von motorisierten Fahrzeugen passiert, erklärt er sich für nicht zuständig.
Verteidigung Auch für den Fall, dass jemand unberechtigte Haftungsansprüche stellt, ist die Versicherung wichtig. Bei unberechtigten Forderungen kümmern sich die Unternehmen darum, Vorwürfe abzuwehren und vor Gericht zu entkräften.
Quelle: Financial Times Deutschland
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