Privat Krankenversicherte können bei einem Tarifwechsel Risikozuschlägeleicht vermeiden
Anja Krüger
Ab dem 21. Dezember können privat krankenversicherte Frauen möglicherweise Geld sparen, wenn sie in einen der neuen Unisextarife wechseln. Aber die Unternehmen sehen Tarifwechsler nicht gern und schrecken Interessierte mit Risikozuschlägen ab. Das müssen Versicherte aber nicht hinnehmen, sagt Arno Schubach von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. „Sie können Risikozuschläge verhindern, indem sie auf zusätzliche Leistungen verzichten“, sagt er.
Noch ist die private Krankenversicherung für Frauen deutlich teurer als für Männer. Beim Marktführer Debeka zahlen 30-jährige Männer bei Vertragsabschluss 350 Euro im Monat, Frauen 434 Euro. Die Branche begründet die höheren Beiträge für Frauen mit deren statistisch gesehen höherer Lebenserwartung. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen die Unternehmen künftig keine geschlechtsspezifischen Unterschiede mehr machen. Frauen und Männer werden also das Gleiche zahlen. „Die neuen Tarife sind fertig, aber die Beiträge sind noch nicht berechnet“, sagt ein Sprecher der Debeka. Der Marktführer will die neuen Tarife ab Anfang Dezember auf den Markt bringen.
Unisex gilt nur für neue Verträge, alte laufen wie gehabt weiter. Kunden und Kundinnen in der privaten Krankenversicherung haben aber ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens. Das ist wichtig, weil sie nicht ohne hohe Verluste von einem zum anderen Versicherer wechseln können. Anwälte und Verbraucherschützer berichten immer wieder, dass Versicherer mit Hinhaltetaktik oder angedrohten Risikozuschlägen Wechselwillige abzuschrecken versuchen. Neue Tarife sehen in der Regel höhere Leistungen als alte vor, zum Beispiel die Kostenübernahme für modernere Hilfsmittel oder mehr Psychotherapie. Der Versicherer hat deshalb das Recht auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Er kann mit Hinweis auf ein erhöhtes Risiko einen Zuschlag auf die Prämie verlangen. „Häufig ist der Zuschlag so hoch, dass der Wechsel nicht mehr attraktiv ist“, sagt Schubach. Verzichtet der Kunde oder die Kundin auf die Mehrleistungen, entfällt der Risikozuschlag allerdings komplett. Darauf machen Vermittler und Versicherer Interessierte aber nicht aufmerksam oder bestreiten diese Möglichkeit sogar, ist Schubachs Erfahrung.
Zunächst werden die Unisextarife für Frauen nicht oder kaum günstiger sein als die jetzigen Verträge. „Die Versicherer kalkulieren extrem vorsichtig und bauen Sicherheitspuffer ein“, sagt Schubach. Sie müssen mit ihren Prämien aber konkurrenzfähig sein und haben die Wettbewerber im Auge. Deshalb wird in den kommenden Jahren viel Bewegung im Markt sein. Er rät Kundinnen, in regelmäßigen Abständen bei ihrem Vermittler schriftlich nachzufragen, ob ihr Versicherer einen für sie günstigeren Tarif herausgebracht hat. „Verschweigt der Vermittler einen günstigeren Tarif, hat die Kundin Recht auf Schadensersatz“, sagt er.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo