Legal Eye – Die Rechtskolumne: In der Industrieversicherung herrscht intensiver Wettbewerb um die Gunst der Kunden. Das gilt nicht nur unter den Versicherern, sondern auch zwischen den führenden Maklerhäusern. Sie profilieren sich dabei durch die Bereitstellung selbst entwickelter Bedingungswerke. Die Verantwortung für die Angemessenheit und Wirksamkeit der Bedingungen soll nichtsdestotrotz der Versicherer tragen. Das ist zum Scheitern verurteilt: Urheberschaft und Verantwortung sind untrennbar miteinander verbunden.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.Trends
-
© Saretzki & Partner
Von der Dotcom-Blase zur KI-Revolution: Warum Manager die Fehler der 90er wiederholen
-
© CC0 Public Domain
EZB warnt vor Private-Credit-Risiko für Versicherer
-
© Versicherungsmonitor | Tom Gerhardt
MRH-Trowe-CEO Ralph Rockel: „Wir haben schon über Integration geredet, als das noch niemand getan hat“

Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo